Ehefrau lebt und arbeitet in Ausland

9. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Ehefrau lebt und arbeitet in Ausland

Ehefrau ist noch Ausländerin,
lebt und arbeitet in ihrem Heimatsland.

Sind ihre Einkommen zusammen mit Ehemann in D zu melden ?
Wie werden diese versteuert ?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Ja, das Einkommen der Ehefrau unterliegt in Deutschland dem Progressionsvorbehalt und muss daher in der Steuererklärung angegeben werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Sie will aber nicht auspacken wieviel sie
verdient... Wie nun ?

Gelten dieselbe Freibeträge und Vorabzüge obwohl dort wo sie wohnt alles sehr viel günstiger sind ?



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Die Werbungskosten werden nach den Regeln des deutschen Steuerrechtes berechnet. Das gilt auch für die Werbungskostenpauschale. Weitere Abzüge und Freibeträge fallen nicht an.

Zur Auskunft gegenüber dem Finanzamt ist sie verpflichtet. Wenn keine oder eine zu niedrige Angabe erfolgt, dann kann das den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

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