Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe beim Stöbern leider nicht die Antworten auf meine Fragen finden können, jedenfalls nicht im Detail.
Ich bin berufstätig und meine Frau studiert ohne einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Ihr erstes Studium der Rechtswissenschaften hat sie ohne Erlangung eines Abschlusses abgebrochen und jetzt studiert sie "auf Lehramt".
Kann ich die Kosten, die durch das Studium entstehen, wie z.B. Semestergebühren, Anschaffung von Literatur etc. (bei entsprechender Vorlage der Belege) bei Zusammenveranlagung steuerlich geltend machen?
Wenn ja, wo? Sonderausgaben?
Gibt es Höchstgrenzen? Denn alleine die Studiengebühren belaufen sich ja schon auf knapp 1400 Euro!?
Die 700 Euro Semester beinhalten auch ein "NRW-Ticket" der Bahn. Vor Prüfungen oder ähnlichen wichtigen Terminen fährt meine Frau zur Sicherheit lieber mit dem Pkw. Können diese Fahrtkosten (vielleicht 3-5 Fahrten pro Semester) trotz des NRW-Tickets von der Steuer abgesetzt werden?
Bin gespannt auf eure Antworten und bedanke mich vorab recht herzlich!
MfG
orstenpowers
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-- Editiert am 02.04.2010 14:06
Ehefrau studiert; Aufwendungen absetzbar?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hi,
die Absetzbarkeit dürfte daran scheitern, daß es sich nicht um ein Erststudium handelt.
Gruß vom mümmel
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Hallo mümmel,
habe eben auf www.studium-ratgeber.de folgenden Hinweis zum Thema Erst/ Zweitstudium gefunden:
"Ein Zweitstudium machst du, wenn du bereits einen Studiengang absolviert hast. Dazu musst du das Erststudium ordentlich abschließen, also einen Abschluss erwerben. Nimmst du nach einem abgebrochenen Studium einen zweiten Anlauf, dann ist das kein Zweitstudium, sonder einfach nur ein zweites Studium. Ein Zweitstudium folgt also immer auf ein regulär beendetes Studium."
Und da meine Frau keinen Abschluss im ersten Studiengang erreicht hat, sollte es sich doch um ein Erststudium handeln, oder?
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Hi,
tja, ich las auf diversen Webseiten, ein Erststudium habe sich, um zur Absetzbarkeit als Sonderausgabe zu führen, direkt an das Abitur anzuschließen. Eine dazwischengeschaltete Berufsausbildung geht wohl auch noch, aber hier geht es ja um ein abgebrochenes Studium - insofern ist es eben kein Erststudium.
Gruß vom mümmel
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Hallo Rike,
vielen Dank für die Antwort!
Du schreibst, dass ich die Beträge auf der Anlage N meiner Frau mit angeben soll?
Ist es auch möglich, die Kosten als Sonderausgaben "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der Ehefrau" anzugeben?
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Bei der Erklärung zum Punkt "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der Ehefrau" steht folgende Erklärung: Für die Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte erhalten Sie regelmäßig eine Entfernungspauschale von 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer.
Der einfache Weg zur Uni beträgt 30km.
Ich verstehe die Formulierung so, dass sowohl Hin- als auch Rückweg
, in meinem Fall also 60km, mit 30 Cent angerechnet werden!? Ist das richtig?
Danke und einen schönen Abend noch!
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