Hallo,
ein Ehepaar (mit Gütergemeinschaft) wohnt in einer Mietwohnung. Ehepartner A hatte während der Ehe eine Eigentumswohnung in der selben Stadt gekauft (steht alleine im Grundbuch) und
hatte diese Wohnung bis jetzt vermietet. Nun ist der Mieter ausgezogen und die Wohnung soll erstmal nicht vermietet werden. Stattdessen soll diese Wohnung
als Nebenwohnung für das Ehepaar dienen. Grund ist rein privater Natur, also man möchte einen Rückzugsort haben, falls man sich mal streitet und für ein paar
Tage aus dem Weg gehen will. Nun gäbe es drei Varianten:
A) Beide Partner melden dort als Nebenwohnung an
b) oder nur Ehepartner A meldet sich dort als Nebenwohnsitz an
c) oder nur Ehepartner B meldet sich dort als Nebenwohnsitz an
Dazu gibt es zwei Aspekte zu überlegen.
1) Für den Fall C, hat es irgendeine Relevanz bezüglich der Einkommensteuer (Gütergemeinschaft), wenn der Ehepartner B sich allein dort anmeldet? Denn die Wohnung gehört ja Ehepartner A und könnte es sein, dass dem Ehepartner B eine Art "fiktives Einkommen" für das kostenfreie Nebenwohnen berechnet wird? Oder hätte das vielleicht eine Relevanz wenn Ehepartner B Schulden hat oder bzw, ein Titel gegen ihn vorliegt. Gibt es dann
so etwas wie ein fiktives Einkommen durch das kostenlosen Mebenwohnen?
2) Wenn die Wohnung nach einer gewissen Zeit doch wieder vermietet werden soll, zählt dann bezüglich der Mietpreisbremse trotz der zwischenzeitlichen Nutzung als Nebenwohnung die Höhe der alten Vormiete? Die Wohnung sollte dann nämlich mindestens zu alten Vormiete wieder vermietet werden.
ich bedanke mich schon einmal für Anregungen.
Grüße Walter
Ehepartner Nebenwohnung , fiktives Einkommen?
18. Oktober 2020
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Frage vom 18. Oktober 2020 | 01:09
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehepartner Nebenwohnung , fiktives Einkommen?
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 02:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Ehepaar (mit Gütergemeinschaft)
Das Ehepaar hat also die Gütergemeinschaft per Ehevertrag vereinbart?
zu 1) Keine der Varianten hat eine steuerrechtliche Relevanz.
Ein fiktives Einkommen gibt es in diesem Zusammenhang nicht.
zu 2) Das ist keine steuerrechtliche Frage. Gilt die Mietpreisbremse für die Wohnung überhaupt?
#2
Antwort vom 19. Oktober 2020 | 11:47
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ja, in der Stadt gilt die Mietpreisbremse. Sollte ich diese Frage 2 vielleicht besser im Mietrechtforum nochmal stellen?
Grüße
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#3
Antwort vom 19. Oktober 2020 | 12:28
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Sollte ich diese Frage 2 vielleicht besser im Mietrechtforum nochmal stellen?
Ja
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