Hallo,
ich bin vollzeit angestellt und arbeite ehrenamtlich beim THW, wofür ich keine Aufwandsentschädigung o.ä. erhalte.
Nun habe ich letztens mit Freunden diskutiert, die meinten, dass man "irgendwie" trotzdem eine Pauschale für diese Tätigkeit absetzen könne. Ich verstehe es aber so, dass die Ehrenamtspauschale von 720 Euro nur für tatsächlich enthaltene Aufwandsentschädigungen gilt und nicht einfach pauschal von meinem Jahresbrutto abgezogen werden kann.
Stimmt das so?
Ehrenamt ohne Aufwandsentschädigung
30. Juni 2019
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Frage vom 30. Juni 2019 | 13:11
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 14x hilfreich)
Ehrenamt ohne Aufwandsentschädigung
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#1
Antwort vom 30. Juni 2019 | 15:22
Von
Status: Junior-Partner (5103 Beiträge, 1219x hilfreich)
ZitatIch verstehe es aber so, dass die Ehrenamtspauschale von 720 Euro nur für tatsächlich enthaltene Aufwandsentschädigungen gilt und nicht einfach pauschal von meinem Jahresbrutto abgezogen werden kann. :
Stimmt das so?
Ja! Einnahmen bis zu der Höhe wären steuerfrei.
#2
Antwort vom 30. Juni 2019 | 22:47
Von
Status: Unbeschreiblich (33329 Beiträge, 17411x hilfreich)
Und Nicht-Einnahmen können natürlich nicht vom Einkommen abgezogen werden.
Und jetzt?
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