Hallo zusammen!
Letztmalig steht mir für dieses Jahr die Eigenheimzulage zu, welche bis dato auch immer pünktlich am 15.03. auf dem Konto war. Dieses Jahr wurde ich am 22.03. zunächst angeschrieben, ich möchte meine Bankverbindung mitteilen (was schon schräg genug ist, denn genau dahin wurde doch die Jahre zuvor schin überwiesen, was ich am selben Tag noch getan habe.
Die von mir gesetzte Frist zum 20.04.2012 ist fruchtlos verstrichen. Telefonisch kann ich die zuständige Sachbearbeiterin nicht erreichen, daher möchte ich nun an den Vorsteher des Finanzamts schreiben.
Für den Steuerzahler gibt es bei versäumter Zahlung doch so etwas wie Säumniszuschläge - gilt das denn auch für das Finanzamt? Wenn ja, mit welchem § könnte ich aufwarten?
Haltet mich bitte nicht für kleinkariert, aber es ist ja nicht so, dass man die EigZ aus Jux & Tollerei beantragt hätte ...
Bin für jeden Tipp dankbar.
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EigZ seit über 1 Monat fällig - Zinsen vom FA?
24. April 2012
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Frage vom 24. April 2012 | 11:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
EigZ seit über 1 Monat fällig - Zinsen vom FA?
#1
Antwort vom 24. April 2012 | 17:03
Von
Status: Student (2283 Beiträge, 1268x hilfreich)
quote:
Wenn ja, mit welchem § könnte ich aufwarten?
Mit keinem, die Eigenheimzulage wird nicht verzinst.
#2
Antwort vom 24. April 2012 | 21:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das heißt man muss einfach so hinnehmen, wenn das Finanzamt Zahlungstermine verpennt und hat dann halt Pech gehabt?! Wahnsinn.
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