Hallo zusammen,
Ich möchte meine große Schalplatten Sammlung online bei ebay verkaufen. Zudem möchte ich von privat Leuten Sammlungen kaufen und diese wieder verkaufen.
Alles natürlich als gewerblicher Verkäufer.
Da ich keinen Stress mit dem Finanzamt haben möchte, hab ich mich als Kleinunternehmer angemeldet (Umsatz Grenze unter 17500€). Da ich aber noch Neuling bin, habe ich ein paar Fragen. Hoffe das man auch nachvollziehen kann was ich genau meine. Werde falls nötig einen Steuerberater/Rechtsanwalt um Hilfe bitten.
1. Man muss ja eine eür machen, was trage ich bei meiner privaten Sammlung ein da ich diese ja nicht gekauft habe. Es wären keine Ausgaben nur Einnahmen für die Sammlung.
2. Wenn ich online eine Sammlung kaufe von einer privat Person und diese mir keine Rechnung ausstellt, reicht es wenn ich den Kontoauszug Ausdrucke wo der Betrag drauf steht + was ich gekauft habe?
Hab schon viele Beiträge gelesen und mir Videos angeschaut, trotzdem hab ich für mich keine klare Antwort gefunden.
Im voraus schon mal vielen Dank für die Hilfe.
Eigene Sammlung verkaufen als Kleinunternehmer
1. September 2019
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Frage vom 1. September 2019 | 08:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigene Sammlung verkaufen als Kleinunternehmer
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#1
Antwort vom 1. September 2019 | 10:57
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
https://forum.jtl-software.de/threads/belege-fuers-finanzamt-bei-gebrauchtwarenankauf-von-privat.61380/
Unter dem Link findest du , wie andere es handhaben.
#2
Antwort vom 1. September 2019 | 12:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke, hatte das bereits gelesen. Werde mir zu Sicherheit lieber Rat eines Experten suchen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. September 2019 | 14:06
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Zitat2. Wenn ich online eine Sammlung kaufe von einer privat Person und diese mir keine Rechnung ausstellt, reicht es wenn ich den Kontoauszug Ausdrucke wo der Betrag drauf steht + was ich gekauft habe? :
Im Zweifel müssen Sie den Zahlungsempfänger genau benennen können (§ 160 AO ).
Wenn Sie z.B. über Ebay kaufen, bewahren Sie die Mails auf.
#4
Antwort vom 1. September 2019 | 14:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das wäre ja dann kein Problem, Name und Anschrift bekommt man ja. Dazu noch eine Kopie von der Mail und der Anzeige + den Kontoauszug inkl. der Anzeigenummer als Verwendungszweck. Alles ausdrucken und abheften.
So wäre auch mein Plan gewesen.
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