Eigene Sammlung verkaufen als Kleinunternehmer

1. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Danju
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigene Sammlung verkaufen als Kleinunternehmer

Hallo zusammen,

Ich möchte meine große Schalplatten Sammlung online bei ebay verkaufen. Zudem möchte ich von privat Leuten Sammlungen kaufen und diese wieder verkaufen.
Alles natürlich als gewerblicher Verkäufer.

Da ich keinen Stress mit dem Finanzamt haben möchte, hab ich mich als Kleinunternehmer angemeldet (Umsatz Grenze unter 17500€). Da ich aber noch Neuling bin, habe ich ein paar Fragen. Hoffe das man auch nachvollziehen kann was ich genau meine. Werde falls nötig einen Steuerberater/Rechtsanwalt um Hilfe bitten.

1. Man muss ja eine eür machen, was trage ich bei meiner privaten Sammlung ein da ich diese ja nicht gekauft habe. Es wären keine Ausgaben nur Einnahmen für die Sammlung.

2. Wenn ich online eine Sammlung kaufe von einer privat Person und diese mir keine Rechnung ausstellt, reicht es wenn ich den Kontoauszug Ausdrucke wo der Betrag drauf steht + was ich gekauft habe?

Hab schon viele Beiträge gelesen und mir Videos angeschaut, trotzdem hab ich für mich keine klare Antwort gefunden.

Im voraus schon mal vielen Dank für die Hilfe.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

https://forum.jtl-software.de/threads/belege-fuers-finanzamt-bei-gebrauchtwarenankauf-von-privat.61380/

Unter dem Link findest du , wie andere es handhaben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Danju
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, hatte das bereits gelesen. Werde mir zu Sicherheit lieber Rat eines Experten suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von Danju):
2. Wenn ich online eine Sammlung kaufe von einer privat Person und diese mir keine Rechnung ausstellt, reicht es wenn ich den Kontoauszug Ausdrucke wo der Betrag drauf steht + was ich gekauft habe?

Im Zweifel müssen Sie den Zahlungsempfänger genau benennen können (§ 160 AO ).
Wenn Sie z.B. über Ebay kaufen, bewahren Sie die Mails auf.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Danju
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wäre ja dann kein Problem, Name und Anschrift bekommt man ja. Dazu noch eine Kopie von der Mail und der Anzeige + den Kontoauszug inkl. der Anzeigenummer als Verwendungszweck. Alles ausdrucken und abheften.
So wäre auch mein Plan gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen