Eigenes Haus vermieten - Abschreibung und Ausgaben?

9. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
zeg361
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenes Haus vermieten - Abschreibung und Ausgaben?

Hallo,

ich möchte umziehen und das Haus wo ich aktuell wohne vermieten. Das Grundstück wurde im Jahr 2006 gekauft, das Haus war fertig zum Einziehen im Jahr 2008. Das Haus ist aktuell Schuldenfrei. Ich möchte ein Darlehen auf dem Haus schreiben, so dass ich mit dem Geld ein anderes Haus kaufen kann, wo ich dann wohnen werde. Meine Fragen:

1 - kann ich die Kaufkosten (Grundstück, Notar, Bauvertrag, etc) die im Jahr 2006 bis 2008 entstanden sind von den Steuern absetzen (lineare Abschreibung 2%)? Ich hatte in Erinnerung, dass die Abschreibung nur in den ersten 10 Jahren nach dem Kauf möglich ist...

2 - ich schreibe auf dem Haus ein Darlehen, das Haus wird vermietet. Kann ich die Schuldzinsen als Ausgaben absetzen?

Vielen Dank im Voraus für jeden Tipp :-)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
1 - kann ich die Kaufkosten (Grundstück, Notar, Bauvertrag, etc) die im Jahr 2006 bis 2008 entstanden sind von den Steuern absetzen (lineare Abschreibung 2%)? Ich hatte in Erinnerung, dass die Abschreibung nur in den ersten 10 Jahren nach dem Kauf möglich ist...


Die Abschreibungsfrist beträgt 50 Jahre gerechnet ab Fertigstellung. Die AfA kann nur für die Herstellung des Gebäudes geltend gemacht werden, nicht jedoch für das Grundstück.

Zitat:
2 - ich schreibe auf dem Haus ein Darlehen, das Haus wird vermietet. Kann ich die Schuldzinsen als Ausgaben absetzen?


Nein, da das Darlehen nicht für das Haus verwendet wurde.

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4846 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von zeg361):
1 - kann ich die Kaufkosten (Grundstück, Notar, Bauvertrag, etc) die im Jahr 2006 bis 2008 entstanden sind von den Steuern absetzen (lineare Abschreibung 2%)?

Ja, ab Beginn der Einkünfteerzielung für den dann vorhandenen Restwert des Gebäudes ohne Grund und Boden.

Zitat (von zeg361):
Ich hatte in Erinnerung, dass die Abschreibung nur in den ersten 10 Jahren nach dem Kauf möglich ist...

Nein, dann wäre der Satz zehn Prozent, weil er sich nach der Nutzungsdauer bemisst. Das gilt z.B. für eine Küche.

Zitat (von zeg361):
2 - ich schreibe auf dem Haus ein Darlehen, das Haus wird vermietet. Kann ich die Schuldzinsen als Ausgaben absetzen?

Nein, weil kein Finanzierungszusammenhang besteht. Nur weil das Objekt beliehen wird, könnten Sie sich ja auch ein Auto von dem Darlehen kaufen oder in den Urlaub fahren.

-- Editiert von Cybert. am 10.04.2021 00:25

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(301 Beiträge, 61x hilfreich)

1. Ja, soweit sie nicht auf das Grundstück entfallen, dieses ist nicht abschreibbar

2. Nein. Es kommt nicht darauf an, womit ein Darlehen besichert ist, sondern darauf, was damit finanziert wird.

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