Guten Tag, ich befinde mich in einer Lage, (oder werde es bald) die mir rechtlich nicht ganz klar ist.
Ich arbeite seit 2014 selbstständig im Haupterwerb und habe mir einen kleinen "Betrieb" aufgebaut. (Kleinunternehmen unter Gewerbesteuerfreibetrag, jedoch über der UST Grenze)
Nun will ich mich beruflich neu orientieren und beginne zum Oktober eine Ausbildung in Vollzeit.
Die Arbeit in meinem Kleinunternehmen gebe ich unter diesen Umständen an meinen Mann weiter, wofür er von mir eine Entlohnung erhält, die jedoch unverhältnismäßig zu dem ist, was er arbeitet. Er ist nicht mein Angestellter und ich kann für ihn auch keine Lohnsteuer geltend machen.
Soweit der Plan. Nun gehören das Gewerbe und der Gewinn, den es abwirft, aber weiterhin mir, werden also als mein Einkommen versteuert. Da der Gewinn aus dem Gewerbe meist höher ist, als meine Ausbildungsvergütung, bin ich nun verunsichert, ob ich mich mit diesem Plan rechtlich auf festem Boden befinde, oder ob ich es anders machen muss. Es ist ja in sofern nicht mein Haupterwerb, dass ich monatl. nur noch 2-3 Stunden daran arbeite und es somit nicht mit der Ausbildung in Konflikt gerät.
Ich würde das Gewerbe ungern abgeben, und mein Mann ist mit der Regelung auch zufrieden.
Gibt es etwas, was ich beachten muss? Muss ich Ihn einstellen? Oder führt u.U. kein Weg daran vorbei, dass er das Gewerbe komplett übernimmt?
Vielen Dank!
Eigenes Kleinunternehmen und Ausbildung?
4. August 2018
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Frage vom 4. August 2018 | 12:03
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenes Kleinunternehmen und Ausbildung?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 4. August 2018 | 12:12
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Zitatwofür er von mir eine Entlohnung erhält :
ZitatEr ist nicht mein Angestellter :
Finde den Widerspruch.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. August 2018 | 12:36
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte an familienhafte Mitarbeit gedacht, bei der Bezahlung des Ehegatten. Er hat keinen Hauptjob, würde somit über mich krankenversichert werden, sehe ich das richtig?
Ja, diese Versicherung muss zusammengeführt werden, das stimmt.. Das ist ein weiteres Thema.
#4
Antwort vom 4. August 2018 | 16:33
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:
Ich arbeite seit 2014 selbstständig im Haupterwerb und habe mir einen kleinen "Betrieb" aufgebaut. (Kleinunternehmen unter Gewerbesteuerfreibetrag, jedoch über der UST Grenze)
Dann ist es kein "Kleinunternehmen" mehr, das nur am Rande. Die "Kleinunternehmer-Regelung" gibt's nur im Umsatzsteuerrecht.
Zitat:Nun will ich mich beruflich neu orientieren und beginne zum Oktober eine Ausbildung in Vollzeit.
Die Arbeit in meinem Kleinunternehmen gebe ich unter diesen Umständen an meinen Mann weiter, wofür er von mir eine Entlohnung erhält, die jedoch unverhältnismäßig zu dem ist, was er arbeitet. Er ist nicht mein Angestellter und ich kann für ihn auch keine Lohnsteuer geltend machen.
"wofür er von mir eine Entlohnung erhält (...) Er ist nicht mein Angestellter" widerspricht sich. Entweder erhält er eine Entlohnung, dann ist er Angestellter. Oder er erhält keine Entlohnung, dann ist er kein Angestellter.
Wenn er Angestellter wäre, kann der Arbeitgeber keiner Lohnsteuer "geltend machen". Der Arbeitgeber kann dann die Lohnkosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Die Lohnsteuer wird vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt. Absetzbar ist das Bruttogehalt zuzügl. BG-Beiträgen usw.
Zitat:
Soweit der Plan. Nun gehören das Gewerbe und der Gewinn, den es abwirft, aber weiterhin mir, werden also als mein Einkommen versteuert.
Ja. Und Betriebskosten, wie z.B. Gehaltszahlungen an Angestellte, sind steuerlich absetzbar.
Und auch wenn man eine andere Konstruktion für die Tätigkeit des Ehemannes findet, wären die Kosten absetzbar, sie sind ja betrieblich bedingt. Ob und wieweit für den Ehemann eine Tätigkeit als Selbständiger auf Honorarbasis machbar ist, sei mal dahingestellt - bei der Konstruktion klingeln zunächst mal alle Alarmglocken "Scheinselbständigkeit". Ist aber unerheblich - die Kosten können in jedem Fall steuerlich geltend gemacht werden.
Zitat:
Da der Gewinn aus dem Gewerbe meist höher ist, als meine Ausbildungsvergütung, bin ich nun verunsichert, ob ich mich mit diesem Plan rechtlich auf festem Boden befinde, oder ob ich es anders machen muss.
Versteuert wird am Ende alles zusammen. Ausbildungsvergütung als sozialversicherungspflichtiges Einkommen und Einkommen aus Gewerbebetrieb als Einkommen aus Gewerbebetrieb. Den Grundfreibetrag gibt's nur einmal, dafür wird beides zusammengerechnet.
Zitat:
Es ist ja in sofern nicht mein Haupterwerb, dass ich monatl. nur noch 2-3 Stunden daran arbeite und es somit nicht mit der Ausbildung in Konflikt gerät.
Das ist steuerlich unerheblich. Ob der Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb bzw. der Ausbildungsvertrag eine solche Nebentätigkeit zulassen, muss man prüfen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen.
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