Eigenheimzulage, Heirat, Kind

17. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
stefan.ak1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenheimzulage, Heirat, Kind

Hallo!

Im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage ergibt sich bei mir eine Frage, auf die ich bislang noch keine klare Antwort gefunden habe:

Im Jahr 2003 habe ich mit meiner Lebensgefährtin ein Haus gekauft und sind im selben Jahr eingezogen. Das Haus gehört entsprechend den

Grundbucheintragungen ihr und sie hatte einen Antrag auf Eigenheimzulage gestellt, die dann auch in voller Höhe festgesetzt wurde.
In 2004 haben wir geheiratet und sind nun steuerlich auch gemeinsam veranlagt. Ende 2005 ist unser erstes Kind zur Welt gekommen.

Theoretisch kann nun ja die Eigenheimzulage aufgrund des Kindes für die verbleibende Laufzeit der Förderung aufgestockt werden. Meine

Fragen: Findet dazu eine komplette Neufestsetzung statt? Gilt als Grundlage immer noch die Einkünfte meiner Frau im Erstjahr der Förderung

und dem Jahr zuvor, oder komme ich jetzt auch mit ins Spiel, da wir zwischenzeitlich verheiratet und gemeinsam veranlagt sind?

Hier ein Auszug aus § 11 Festsetzung der Eigenheimzulage
(2) Haben sich die Verhältnisse für die Höhe des Fördergrundbetrags nach § 9 Abs. 2 oder die Zahl der Kinder nach § 9 Abs. 5 Satz 1 und 2,

die bei der zuletzt festgesetzten Eigenheimzulage zugrunde gelegt worden sind, geändert, ist die Eigenheimzulage neu festzusetzen

(Neufestsetzung). Neu festgesetzt wird mit Wirkung ab dem Kalenderjahr, für das sich die Abweichung bei der Eigenheimzulage ergibt.

Hier ist jetzt für mich nicht ganz klar, ob ab 2005 einfach die Tatsache berücksichtigt wird, dass meine Frau (die Antragstellerin) ein

Kind hat und deswegen nun eine höhere Förderung bekommt, oder ob z.B. die Einkünfte (diesmal der Eheleute) für 2005 und das Vorjahr 2004

herangezogen werden um eine Neufestsetzung machen zu können.

Ich hoffe, hier kann jemand eine fundierte und klare Antwort geben.

Danke und Gruß
Stefan

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Fragen: Findet dazu eine komplette Neufestsetzung statt? Gilt als Grundlage immer noch die Einkünfte meiner Frau im Erstjahr der Förderung
Nein, der Antrag kann auch formlos gestellt werden, indem das Finanzamt über die Geburt des Kindes informiert wird und um Zahlung der Kinderzulage gebeten wird.

Die Eigenheimzulage wird dann natürlich neu festgesetzt. Du bekommst einen neuen Bescheid, in dem dann die Kinderzulage zusätzlich aufgeführt wird. Basis für die Einkommensverhältnisse ist dann immer noch das ursprüngliche Jahr der Beantragung.

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