Hallo!
Ich habe 2006 eine Eigentumswohnung bezogen und bekomme auch noch die Eigenheimzulage.
Nach längerer Trennung zieht meine Freundin mit unserer Tochter vermutlich im Dezember bei mir ein.
Bekomme ich überhaupt und noch für dieses Jahr die Zulage für das Kind? Stimmt es, dass das Kind spätestens am 01.12. hier einziehen muss, damit die Zulage gewährt wird?
Vielen Dank für eine Antwort!
-----------------
" "
-- Editiert am 04.08.2009 08:39
Eigenheimzulage 2006 bewilligt..nun Einzug Kind
4. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 4. August 2009 | 08:35
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 51x hilfreich)
Eigenheimzulage 2006 bewilligt..nun Einzug Kind
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. August 2009 | 10:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Ja, Dir steht noch die komplette Kinderzulage für 2009 zu, wenn das Kind spätestens bis zum 31.12. eingezogen ist. Wenn das Kind sehr kurz vor Jahresende einzieht, dann kann es sein, dass das Finanzamt einen konkreten Nachweis (z.B. Rechnung für Umzug) fordert, wann der Umzug genau erfolgt ist und sich nicht mit der Ummeldebestätigung begnügt.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 4. August 2009 | 11:31
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 51x hilfreich)
Alles klar! Vielen Dank!
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
268.373
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten