Eigenheimzulage "Neuantrag" möglich?

7. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Peter33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigenheimzulage "Neuantrag" möglich?

Hallo,

habe mir Anfang 2005 eine Wohnung gekauft, die seitdem mein Sohnemann bewohnt.
Mein Sohn hatte mir ein zinsloses Darlehen gegeben. Davon habe ich die Wohnung mitfinanziert.
Mein Antrag auf Eigenheimzulage wurde abgelehnt (nicht unentgeltliche Nutzung durch Angehörige).
Nach dem Kauf der Wohnung vereinbarte ich allerdings noch mit meinem Sohn, dass sein Darlehen mit seiner Miete an mich verrechnet werden soll.Hatte ich dem FA ebenfalls mitgeteilt.
Die Verrechnung des Darlehens mit der Miete war aber bereits Ende 2006 abgeschlossen. Seitdem lasse ich meinen Sohn aber zweifelsfrei unentgeltlich die Wohnung nutzen.

Kann ich daher nochmals einen Antrag stellen, eben dann ab 2006?

Danke für die Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Da es für den Umstand, ob Anspruch auf Eigenheimzulage möglich ist oder nicht, alleine auf das Datum des Kaufvertrages ankommt, nicht jedoch auf den Beginn der Eigennutzung bzw. unentgeltlichen Überlassung, müsste in Deinem Fall ein Anspruch auf Eigenheimzulage bestehen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peter33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo hh,

vielen Dank für deine Antwort! Bin eigentlich und natürlich auch gerne deiner Meinung. Frage mich aber dennoch,ob dies nun gegenüber dem FA so einfach geht. Schließlich ist es derselbe, der mir damals mit einem Kredit den Kauf der Wohnung indirekt mitfinanzierte, der heute noch die Wohnung nutzt. Hatte damals zwar beim FA angegeben, dass das Darlehen mit der Nutzung verrechnet werden soll. Diese Vereinbarung wurde allerdings mündlich geschlossen. Bin einfach ziemlich verunsichert,ob ich nun einfach glaubhaft machen kann, dass das Darlehen, welches ja einfach sozusagen als Miete verrechnet wurde, mittlerweile abbezahlt sei und mein Sohn daher unentgeltlich wohnt. Außerdem war das Darlehen schon abbezahlt bevor überhaupt die Ablehnung des ersten Antrages kam. Hatte damals aus Unwissenheit weder Einspruch eingelegt, noch zu meinen Gunsten in das laufende Verfahren eingegriffen...Ganz schön blöd!

Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

quote:
Bin einfach ziemlich verunsichert,ob ich nun einfach glaubhaft machen kann, dass das Darlehen, welches ja einfach sozusagen als Miete verrechnet wurde, mittlerweile abbezahlt sei und mein Sohn daher unentgeltlich wohnt.


Das wird wohl ganz wesentlich von der Höhe des gewährten Darlehens abhängen.

Und wenn es keine unentgeltliche Überlassung ist, dann ist es eine Vermietung und auch dafür kann es steuerliche Vorteile geben. Wenn man das geschickt anstellt können die sogar höher sein als die Eigenheimzulage.

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