Eigenheimzulage-Objektverbrauch

14. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Thoma68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigenheimzulage-Objektverbrauch

Hallo Gemeinde,
ich hab mal wieder ein Problem. Habe 1996 mit meiner damaligen Frau ein Haus gebaut. Dafür erhielten wir Eigenheimzulage und für unsere beiden Kinder Baukindergeld.
1999 trennten wir uns und verkauften das gemeinsame Haus. Insgesamt erhielten wir also für vier Jahre Eigenheimzulage.

In 2005 habe ich ein Altbau gekauft und saniert. Ich wohne auch schon seit Sommer 2005 darin. Für dieses Haus habe ich als Folgeobjekt für die verbleibenden vier Jahre Eigenheimzulage beantragt. Diese wurde abgelehnt mit Hinweis auf Objektverbrauch. In der Begründung heißt es " Es können NUR Ehegatten, die bisher nur bei einem Objekt die Förderung in Anspruch genommen haben, wählen, ob ein weiteres Objekt als Folgeobjekt oder zweites Objekt gelten soll."
Meines Erachtens widerspricht sich das aber mit $7EigZulG in dem es u.a. heißt: "Nutzt der Anspruchsberechtigte die Wohnung (Erstobjekt)nicht bis zum Ablauf des Förderzeitraums zu eigenen Wohnzwecken..., kann er die Eigenheimzulage für ein weiteres Objekt (Folgeobjekt) beanspruchen. ...Der Förderzeitraum ...ist um die Kalenderjahre zu kürzen, in denen der Anspruchsberechtigte die Eigenheimzulage für das Erstobjekt in Anspruch hätte nehmen können,..."
So, was meint Ihr? Steht mir noch für die verbleibenden vier Jahre EigZul zu, oder ist tatsächlich Objektverbrauch eingetreten.
Danke schonmal für Eure Meinung.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Du kannst noch Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt beantragen, also für die restlichen 4 Jahre.

Daher solltest Du gegen den Bescheid des Finanzamtes Einspruch einlegen.

Es können NUR Ehegatten, die bisher nur bei einem Objekt die Förderung in Anspruch genommen haben, wählen, ob ein weiteres Objekt als Folgeobjekt oder zweites Objekt gelten soll
Diese Aussage des Finanzamtes ist richtig. Du hast keine Wahl, bei Dir kommt nur noch das Folgeobjekt in Frage.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thoma68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Dir hh (Hamburger?) für die Info. Genau das habe ich mir auch gedacht. Einspruch gegen den Bescheid hatte ich ja eingelegt. Danach kam ja die Begründung der Ablehnung vom Finanzamt. Mir wird die Rücknahme des Einspruchs anheim gestellt.

Ich habe vorhin mit dem Finanzbeamten gesprochen. Er ist der festen Überzeugung, daß bei mir komplett Objektverfall vorliegt, obwohl ich ja nur vier Jahre gemeinsam mit meiner Ex die Zulage bekommen habe. Das komische ist auch, daß meine Ex vor zwei Jahren neu gebaut hat und die Zulage für das Folgeobjekt für vier Jahre erhält. Sie ist allerdings bei einem anderen Finanzamt (Thüringen) und ich in Hessen. Als ich das dem Beamten sagte, meinte er nur, daß Thüringen falsch entschieden habe. Er hat mir noch mal eindeutig gesagt, daß ich keine Chance habe und den Widerspruch zurück nehmen soll. Er meinte auch er würde sich darum kümmern, daß die EigZul meiner Ex neu geprüft wird, wenn...! O.k., dann werde ich mich mal beugen, meinen Kindern zuliebe, die ja bei der Ex wohnen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Du bist aus meiner Sicht eindeutig im Recht.

Die Eigenheimzulage Deiner Ex kann er zwar prüfen, das wird aber zum Ergebnis haben, dass sie die Eigenheimzulage zu Recht erhält.

Ich würde den Einspruch daher nicht zurückziehen.

Zur Sicherheit möchte ich die anderen Steuerexperten hier im Forum (oerdiz, laragirl usw.) bitten, meine Auffassung zu bestätigen oder ggfls. zu widersprechen, wenn ich mich denn so irren sollte.

Ich selbst würde in so einer Situation hart bleiben und mit Klage drohen. Schließlich geht es um mehrere tausend Euro.

Versuche an den Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters heranzukommen.

Du kannst zur Sicherheit auch noch einmal unter www.frag-einen-anwalt.de nachfragen.

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