Eigenheimzulage / Objektverbrauch

5. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
sunrise
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigenheimzulage / Objektverbrauch

Hallo,

ich habe bisher im Internet noch keine Antwort auf meine Frage gefunden und hoffe dieses Forum kann mir weiterhelfen.
1998 Haus mit Ehemann gekauft, Eigenheimzulage erhalten
2002 Haus verkauft, Eigenheimzulage war noch nicht ausgeschöpft (nur 5 von 8 Jahren in Anspruch genommen)
2003 haben wir uns scheiden lassen
Als Verheiratete würden uns noch 3 Jahre Eigenheimzulage aus dem ersten Objekt für ein neues Objekt zustehen und wir könnten ein zweites mal die Eigenheimzulage komplett für ein weiteres Objekt verwenden, richtig?
Wie sieht es jetzt aus, wir sind geschieden. Ist jetzt Objektverbrauch bei beiden eingetreten oder kann einer nochmal 3 Jahre und der andere 8 Jahre in Anspruch nehmen? Oder, oder..
Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

Es bleibt für jeden geschiedenen Ehegatten bei Erfüllung sonstiger Voraussetzungen noch die Förderung für ein weiteres Objekt und zwar für die verbleibende Restförderungsdauer. Wegen Objektverbrauch nach Wegfall der Zusammenveranlagung beachten Sie bitte, dass diese Frage derzeit höchstrichterlich überprüft wird unter BFH III R 48/02 (dort Tod eines Ehegatten).

Christoph Blaumer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

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#2
 Von 
sunrise
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)


Herzlichen Dank! Ich hoffe, ich habe die Antwort richtig verstanden:

1. D.h. in unserem Fall kann jeder von uns auf jeden Fall noch 3 Jahre (=Restförderungsdauer) in Anspruch nehmen (er kauft sich eine Wohnung und ich kaufe mir eine und jeder von uns erhält 3 Jahre den vollen Förderungsbetrag, richtig? (entspräche bei uns jeder EUR 1250,-/Jahr. Sonstige Voraussetzungen wären in unserem Fall erfüllt.)

2. Ich kann mir also keine Wohnung in 2003 kaufen und noch mal ab 2003 acht Jahre für ein zweites Objekt (wie wir es in der Ehe hätten tun können) in Anspruch nehmen? Oder?
Oder geht das evtl. nur wenn entschieden wurde, dass kein Objektverbrauch nach Wegfall der Zusammenveranlagung eingetreten ist?

Mein Anliegen: Wenn die Voraussetzung für die Eigenheimzulage ab 2004 geändert wird (und ich sie nicht mehr erfülle), liegt mir eher an einer 8jährigen Förderung (und einem Verzicht auf die 3 Jahre) als an einer 3jährigen jetzt und einer 8jährigen .... evtl. nie, da die Voraussetzungen durch Änderung der Förderungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.
Vielen Dank noch mal für Ihre Zeit.

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

;) Tipp: Wenn Sie die Vorteile der Eigenheimzulage überhaupt noch mitnehmen wollen, sollten Sie wohl jetzt handeln; u. U. wird die Förderung in 2004 komplett gestrichen. Den Rechtsstreit wegen Objektverbrauch können Sie nach Inanspruchnahme von der Zulage unter Einlegung von Einspruch gegen den Bescheid in Ruhe verfolgen.

Christoph Blaumer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

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