Hi,
ich und meine Frau bekommen Eigenheimzulage, besitzen das Haus 50-50. Nun haben wir uns im Juni 2006 getrennt. Ich war die ganze Zeit weiter dort gemeldet und hab mich teilweise auch dort aufgehalten - teilweise aber eben auch nicht. Meine Frau und unser Kind wohnen weiter in dem Haus. Hab mich nun im Juni 2007 in meine neue Wohnung umgemeldet. Für 2006 und 2007 wurde EHZ natürlich schon gezahlt.
Bisher hab ich es nicht gebacken bekommen, das FA zu informieren, will es aber in den nächsten Tagen tun. Ist zu befürchten, daß ich für 2007 meinen Anteil der EHZ zurückzahlen muß? Hab ich dann möglicherweise auch noch mit einer Anzeige zu rechnen? Was für Umstände hätten gegeben sein müssen, daß das FA die EHZ trotz Trennung nicht zurückfordert?
Eigenheimzulage - Trennung - muss ich meinen Anteil zurückzahlen?
27. Dezember 2007
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Frage vom 27. Dezember 2007 | 09:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigenheimzulage - Trennung - muss ich meinen Anteil zurückzahlen?
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2007 | 22:41
Von
Status: Praktikant (564 Beiträge, 133x hilfreich)
Wenn Sie der Frau Ihre Haushälfte unentgeltlich überlassen (d. h. Sie müssen auch weiterhin Darlehen usw. tragen) können Sie auch weiterhin die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen.
#2
Antwort vom 28. Dezember 2007 | 08:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Das hat mir schon mal sehr weitergeholfen :-) Vielen Dank
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