ich möchte mir in Kürze eine ETW zur Selbstnutzung ersteigern.
Was genau heißt "Objektverbrauch?"
Kann ich denn für mich und meinen kleinen Sohn Eigenheimzulage bzw. Baukindergeld beantragen, obwohl der vorhergehende Besitzer bereits früher die Förderungen bekommen hat?
Danke!
Eigenheimzulage - Was genau heißt Objektverbrauch?
1. März 2004
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Frage vom 1. März 2004 | 20:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenheimzulage - Was genau heißt Objektverbrauch?
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#1
Antwort vom 1. März 2004 | 21:16
Von
Status: Schüler (166 Beiträge, 45x hilfreich)
Hallo Raphana,
Objektverbrauch liegt nur vor, wenn Du allein oder zusammen mit deinem Ehegatten bereits einmal für eine selbstgenutzte Immobilie eine staatliche Förderung nach (so früher ) § 10 e EStG
bzw. (so heute) nach dem EigHeimZulG erhalten hast. Wenn nein kannt Du, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, die Förderung beantragen
Und jetzt?
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