Kriegen wir die Eigenheimzulage, wenn ja wieviel und wie lange?

19. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Frank2206
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kriegen wir die Eigenheimzulage, wenn ja wieviel und wie lange?

Hallo,
wir wollen uns eine gebrauchte ETW kaufen. Der Kaufvertrag wird in 2004 abgschlossen und Nutzen und lasten erst im Januar 2005 übergehen. Der Kaufpreis wird vollstänndig in Januar 2005 gezahlt. (Im Dezember 2004 ein viertel des Kaufpreises und der Rest im Januar 2005).
Kriegen wir die Eigenheimzulage, wenn ja wieviel und wielange?

Wir: Zusammenlebend, nicht verheiratet und ein Kind.

Einkommen Frau in 2003 ca. 53.000€ und in 2004 ca. 38.000€ und in 2005 etwa 20.000€
Einkommen Mann in 2003 ca. 38.000€ und in 2004 ca. 40.000€ und in 2005 ca. 34.000 €

Vielen dank
Frank

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Es zählen die Einkommen von 2004 und 2005. Da habt Ihr insgesamt. Da verdient Ihr zusammen 132.000€ und liegt somit unter der Einkommensgrenze von 140.000€, die gilt, wenn Ihr keine Kinder habt.

Ihr bekommt daher die Eigenheimzulage ab 2005 für 8 Jahre.

-- Editiert von hh am 21.11.2004 08:20:14

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen