Hallo, habe da mal eine Frage. Mein Mann und ich haben eine Immobilie in Aussicht. Wahrscheinlich klappt es mit dem Kaufvertrag und allem notariellen Drum und Dran auch noch dieses Jahr. Da noch einiges in dem Haus zu renovieren ist, bevor wir einziehen können und der Geburtstermin unseres 2. Kindes Anfang Dezember sein wird, wird es wahrscheinlich schwierig bis zum 31.12.2005 auch tatsächlich einzuziehen. Um aber die Eigenheimzulage für dieses Jahr noch zu bekommen müssten wir ja spätestens am 31.12.05 einziehen. Gibt es irgendeine Möglichkeit um trotzdem die Zulage für dieses Jahr zu kommen und vielleicht erst im Januar oder Februar tatsächlich einzuziehen. Könnten wir evtl. unseren 1. Wohnsitz dort schon anmelden und den 2. in unserer Jetzigen. Vielleicht gibt es ja irgend welche Möglichkeiten. Vielen Dank im Voraus.
Eigenheimzulage - Wohnsitz
Haben Sie sich versteuert?
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Wenn der Kaufvertrag noch in diesem Jahr abgeschlossen wird, dann habt Ihr erst einmal grundsätzlich noch Anspruch auf die Eigenheimzulage, selbst, wenn diese zum 01.01.2006 von einer neuen Regierung abgeschafft werden sollte.
Voraussetzung für die Auszahlung der Eigenheimzulage für 2005 ist jedoch, dass man auch in 2005 noch eingezogen ist. Relevant sind dabei die tatsächlichen verhältnisse, nicht die melderechtlichen Verhältnisse.
Die formale Anmeldung des 1. Wohnsitzes führt also nicht zu einem Anspruch auf die Eigenheimzulage für 2005. Eine falsche Angabe zum Einzugstermin erfüllt dabei den Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Sollte Ihr es nicht mehr schaffen, in diesem Jahr einzuziehen, dann müsst Ihr beim Abfassen des Kaufvertrages darauf achten, dass Besitz, Nutzen und lasten auch erst 2006 auf Euch übergehen. Das sollte explizit im Kaufvertrag vereinbart werden, da Euch ansonsten 1 Jahr der Förderung verloren geht.
Da jedoch die Gefahr besteht, dass die Eigenheimzulage zum Jahresende abgeschafft wird, sollte Ihr dennoch den Kaufvertrag noch in diesem Jahr unterschreiben.
Hallo hh,Du schreibst:
"Sollte Ihr es nicht mehr schaffen, in diesem Jahr einzuziehen, dann müsst Ihr beim Abfassen des Kaufvertrages darauf achten, dass Besitz, Nutzen und lasten auch erst 2006 auf Euch übergehen. Das sollte explizit im Kaufvertrag vereinbart werden, da Euch ansonsten 1 Jahr der Förderung verloren geht"
Bedeutet das, wir unterschreiben den Kaufvertrag zwar dieses Jahr bezahlen aber erst im Januar nächsten Jahres? Stimmt es, dass das aber nur funktioniert, wenn die Eigenheimzulage nächstes Jahr nicht abgeschafft wird? Sollte sie zum Jan. 06 abgeschafft werden, nützt uns dann auch der Kaufvertrag Dez. 05 nix?
Sollte dies alles so sein, wären wir wirklich am besten bedient, auf 1 Jahr zu verzichten. Besser 7 Jahre Förderung, als gar nix.
Danke schon mal für die Auskunft. Kannst Du mir meine o. g. Vermutung bestätigen? Dann weiß ich, ob ich's wirklich kapiert habe.
Gruß
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Bedeutet das, wir unterschreiben den Kaufvertrag zwar dieses Jahr bezahlen aber erst im Januar nächsten Jahres?
Ja, genau. Es kommt aber nicht einmal auf den Zahlungszeitpunkt an, sondern nur auf den vertraglich vereinbarten Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten. Der ist zwar im Regelfall abhängig vom Zahlungszeitpunkt. Diese Abhängigkeit besteht aber nicht zwingend.
Stimmt es, dass das aber nur funktioniert, wenn die Eigenheimzulage nächstes Jahr nicht abgeschafft wird?
Nein, das funktioniert auch dann, wenn die Eigenheimzulage zum 31.12.2005 abgeschafft wird. Der Verzicht auf 1 Jahr Förderung ist bei richtiger Vertragsgestaltung also nicht notwendig.
Hallo hh,
vielen Dank für Deinen Rat, egal wen ich bisher gefragt habe, hat mir irgendeinen anderen Quatsch erzählt. Also, ich hab's kapiert, nochmal Danke.
Gruß
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