Eigenheimzulage bei Hauskauf

17. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
SMMK8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Eigenheimzulage bei Hauskauf

Ich möchte ein Grundstück inkl. Haus meiner Eltern erwerben. In jenem Zuge möchte ich auch auf staatl. Förderungen zurückgreifen. Da ich bisher keine baulichen Veränderungen vorgesehen habe, dürfte nur die Eigenheimzulage als mögl. Unterstützung in Frage kommen?! Oder gibt es noch andere Fördertöpfe?
Meine eigentliche Frage richtet sich allerdings an die Voraussetzungen für den Erhalt der EHZ. Hierzu fand ich im Internet sehr wiedersprüchliche Angaben. Muss der Kaufpreis eine bestimmte Summe umfassen? Gibt es noch andere Grundlagen die erfüllt sein müssen?
Mein Gehalt liegt unter der festgeschriebenen Einkommenshöchstgrenze, für das Haus wurde schon einmal EHZ gezahlt allerdings vor 12 Jahren, das Grundstück & deren bisherige Eigentümer sind schuldenfrei.

Ich bedanke mich bereits im Voraus für die professionelle Auskunft! :)

-- Editiert von SMMK8 am 17.11.2004 12:25:55

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9 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Höhe der Förderung beträgt 1% des Kaufpreises, maximal 1.250€.

Daraus ergibt sich, dass der Kaufpreis 125.000€ betragen muss, damit man die volle Förderung erhalten kann.

Du darfst die Einkommensgrenze von 70.000€ in 2 Jahren nicht überschreiten und Du darfst bislang noch nicht gefördert worden sein.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SMMK8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Erstmal danke für die schnelle Antwort!

Ich habe die EHZ bisher auch noch nicht in Anspruch genommen.
Ich dürfte also max. 35.000€/Jahr verdienen oder eher in 2 Jahren zusammen max. 140.000€?
Gibt es nen Minimalbetrag für die Kaufsumme oder würde auch bei einem Kaufpreis von 10000€ oder weniger dementsprechd 1% EHZ gewährt?

Es befinden sich 2 Wohnhäuser auf dem Grundstück. In einem bewohne ich 1 Zimmer. Gibt es Probleme bei der Gewährung der Zulage, wenn ich nun a, nur das Haus kaufe in dem ich wohnte b, nur das Haus kaufe in dem ich nicht wohnte c, das gesamte Grundstück kaufe?

Ich hoffe dass meine Fragen nicht zu umfangreich sind und danke Ihnen für Ihre Mühe!

N.B. Mein Verdienst liegt unter 35.000€/Jahr

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Einen Minimalbetrag gibt es nicht.

Du bekommst nur die Förderung für das Haus, in dem Du wohnst. Sobald Du aus dem geförderten Haus ausziehst, endet die Förderung. Wie die Wohnverhältnisse vor dem Förderungsbeginn waren, spielt allerdings keine Rolle. Um die Förderung für das ganze Jahr zu bekommen, reicht es, wenn Du mindestens 1 Tag des Jahres in dem Haus gewohnt hast.

Wenn sich der Kaufpreis auf beide Häuser bezieht, kannst Du nur den anteiligen Kaufpreis für das von Dir bewohnte Haus ansetzen.

Wenn es sich auch grundbuchrechtlich um ein einzelnes Grundstück handelt, müsste dieses Grundstück erst geteilt werden, bevor Du ein einzelnes Haus kaufen kannst.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SMMK8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Okay dann bin ich dank Ihrer Hilfe schon einen großen Schritt weiter. Bestand Danke erstmal dafür!
Grundbuchrechtlich handelt es sich um ein Grundstück mit 2 Häusern. Gilt trotz dieser Gegebenheit, dass ich die EHZ nur für das eine der beiden Häuser bekomme? Wird die Zulage dann auf die Hälfte des Kaufpreises beziehen oder wie sind die Verhältnisse hierbei? Könnte ich nicht auch beide Häuser bewohnen, in dem ich in jedem Haus ein oder mehrere Zimmer ständig nutze?
Wird bei der Verdienstregelung das Jahresgehalt der letzten 2 Jahre nagenommen und durch 2 geteilt oder darf man in 2 Jahren nur max. 70.000€ verdienen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Gilt trotz dieser Gegebenheit, dass ich die EHZ nur für das eine der beiden Häuser bekomme?
Du bekommst nur für ein Haus die EHZ, da es sich im Sinne des § 2 EigZulG um getrennte Objekte handelt und man nicht für 2 Objekte die EHZ bekommen kann.

Wird die Zulage dann auf die Hälfte des Kaufpreises beziehen oder wie sind die Verhältnisse hierbei?
Die Aufteilung erfolgt im Verhältnis des Wertes der Häuser zueinander. Eine logische und nachvollziehbare Begründung für den Aufteilungsmaßstab reicht dem Finanzamt im Regelfall.

Wird bei der Verdienstregelung das Jahresgehalt der letzten 2 Jahre angenommen und durch 2 geteilt oder darf man in 2 Jahren nur max. 70.000€ verdienen?
Man darf in 2 Jahren zusammengerechnet nicht mehr als 70.000€ verdienen, also ca. 35.000€ pro Jahr.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SMMK8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Eines der Häuser wurde 1991 fast von Grund auf neugebaut. Das andere Haus ist ein brüchiger Lehm-Altbau.
Wie kann ich bei Einzug in das neuere Haus den Wert des anderen Hauses möglichst niedrig darlegen?


Könnte ich nicht auch beide Häuser bewohnen, in dem ich in jedem Haus ein oder mehrere Zimmer ständig nutze?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SMMK8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

(Sorry wegen Doppelposting - dachte der erste Beitrag wurde aufgrund falschem Passwort nicht eingestellt)

Das ist ja interessant.
Wenn ich in beiden Häusern mind. je 1 Zimmer bewohne und nutze, kann ich dann für beide Häuser & somit 1% des Kaufpreises die EHZ beantragen?



Falls dies nicht möglich sein sollte, würde ich komplett in das neuere der beiden Häuser umziehen (obwohl ich inoffiziell trotzdem auch Räume im älteren Haus nutze). Das neuere Haus wurde 1991 fast von Grund auf neu gebaut und beim älteren Haus handelt es sich um einen recht brüchigen Lehm-Bau (kein denkmalgeschütztes Fachwerk).

Wie kann ich den Wert des älteren Hauses möglichst niedrig darstellen?

-- Editiert von SMMK8 am 18.11.2004 12:27:04

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn ich in beiden Häusern mind. je 1 Zimmer bewohne und nutze, kann ich dann für beide Häuser & somit 1% des Kaufpreises die EHZ beantragen?

Nein, das geht nicht. Habe ich mich da missverständlich ausgedrückt?

(obwohl ich inoffiziell trotzdem auch Räume im älteren Haus nutze).
Du kannst sie auch beide offiziell nutzen. Das spielt keine Rolle. Die EHZ bekommst Du trotzdem nur für ein Haus.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SMMK8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Können Sie abschließend auch noch ein paar Tipps geben, wie ich den Wert des älteren Hauses dem Finanzamt gegenüber recht niedrig darstellen kann um eine höhere EHZ zu erzielen ohne den Gesamtpreis des Grundstücks noch höher zu dimensionieren?
Sie können mich diesbezüglich auch per eMail kontaktieren.

Ich bin sehr sehr zufrieden mit der professionellen Wissensweitergabe dieses Forums und möchte mich in Form von besten Weiterempfehlungen revangieren. Vielen Dank für Ihre Hilfe & einen schönen Abend trotz des miesen Wetters!

1x Hilfreiche Antwort

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