Wie geht es mit der Eigenheimzulage weiter, wenn sich ein unverheiratetes Paar trennt?
Beispiel:
A und B erwerben 2002 gemeinsam (Miteigentumsanteil je 50 Prozent) eine neu errichtete Drei-Zimmer-Wohnung, welche sie gemeinsam selbst nutzen. A und B erhalten jeweils die halbe Eigenheimzulage, also acht Jahre jeweils 1278 Euro. Die Darlehensverträge lautet ebenfalls jeweils auf A und B.
Jetzt (2004) trennt sich das unverheiratete Paar nach gerade mal 2 Jahren. A möchte die Wohnung nicht aufgeben! B möchte sich eine eigene Wohnung zur Miete suchen! Gibt es eine Möglichkeit, das A den Anteil der Eigenheimzulage von B erhält?
Vielen Dank schon mal jetzt für die Antworten!
Eigenheimzulage bei "Wilder Ehe" / Trennung
5. Oktober 2004
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Frage vom 5. Oktober 2004 | 09:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigenheimzulage bei "Wilder Ehe" / Trennung
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2004 | 14:47
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Das geht nur, wenn der Miteigentumsanteil von B erworben wird, ansonsten kann nur die Hälfte weiterhin für die restlichen 6 Jahre bezogen werden.
#2
Antwort vom 5. Oktober 2004 | 15:15
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Im Prinzip stimme ich Dagci zu.
Nur, wenn Du jetzt die andere Hälfte erwirbst, dann dürfte auch das Gesetz in der aktuellen Fassung gelten. Danach beträgt die Höchstförderung insgesamt nur noch 1250€.
Weiß jemand, ob ich das richtig sehe, oder ob in so einem Fall doch noch das Recht von 2002 gilt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Oktober 2004 | 11:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ist aber nicht bereits für A "Objektverbrauch" eingetreten?
#4
Antwort vom 22. Oktober 2004 | 13:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
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