Eigenheimzulage für gebrauchtes Haus???

5. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Pashii
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Eigenheimzulage für gebrauchtes Haus???

Hallo:

Eine Frage zur Eigenheimzulage. Ich habe nun gehört, dass die EHZ noch zu bekommen ist. Ich wollte jetzt gerne mal wissen ob man diese EHZ nur für Neubau bekommt oder erhält man diese auch für ein gebrauchtes Haus?? Ich habe eine Familie mit 2 Kindern.

Dann habe ich noch eine konkrete Frage zu Einkommensteuern. Wenn man ein Haus besitzt, gibt es denn irgendwelche Kosten z.bsp. Kreditkosten, Zinsen etc. die man steuerlich geltend machen kann...... Was ich wissen möchte ist welche Kosten könnte ich von der Steuer absetzen......

Vielen Dank für eure Antworten.


CU
Pashii

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 104x hilfreich)

Die Eigenheimzulage gibt es auch für gebrauchte Immobilien. Der Grundbetrag beträgt 1% der Anschaffungskosten, höchstens 1.250€ jährlich. Liegt der Kaufpreis also über 125.000€, dann bekommst du 8 Jahre lang immer 1.250€. Liegt der Kaufpreis darunter, dann gibt es immer 1%.
Zusätzlich gibt es pro Kind 800€.
Du darfst natürlich noch keine Eigenheimzulage für ein anderes Objekt in Anspruch genommen haben und die Einkunftsgrenzen nicht überschreiten.

Von der Steuer kannst du dann nichts mehr absetzen (Miete ist auch nicht absetzbar). Die Förderung beschränkt sich auf die Eigenheimzulage.
Kreditzinsen, Instandhaltung etc. kann man als Aufwand nur im Fall der Vermietung von den Mieteinnahmen abziehen.

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#2
 Von 
Pashii
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für deine Antwort.

Wie hoch ist denn die Einkommensgrenze um Anspruch auf Eigenheimzulage zu erhalten. Oder wo kann ich diese Information erhalten???

Noch eine andere Frage wo stelle ich den Antrag auf EHZ???? Das Objekt hab ich schon im moment bin ich dabei die Finanzierung durch zu kriegen.

CU
Pashii

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

1. Einkommensgrenze ist für 2 Jahre (bei dir 2004 und 2005) zusammen
a) Alleinstehend 81.807 Euro
b) Verheiratet 163.614 Euro
+ pro Kind je
a) alleine 15.339 Euro
b) verheiratet 30.678 Euro

2. Antrag ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Kannst Du unter amtsvordrucke.de runterladen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46706 Beiträge, 16556x hilfreich)

@Mampfred
Das sind aber veraltete Zahlen. Seit dem 01.01.2004 gelten folgende Einkommensgrenzen:

Einkommensgrenze ist für 2 Jahre (bei dir 2004 und 2005) zusammen
a) Alleinstehend 70.000 Euro
b) Verheiratet 140.000 Euro
+ pro Kind je
a) alleine 15.000 Euro
b) verheiratet 30.000 Euro

1x Hilfreiche Antwort

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