Eigenheimzulage nach Trennung

2. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
moge60
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenheimzulage nach Trennung

hallo,
ich möchte nur mal kurz meinen fall schildern.
ich habe mit meinen mann die einkommenssteuererklärung für 2007 zusammen veranlagt obwohl wir nicht mehr zusammen gewohnt haben.
für das jahr 07 haben wir die volle eigenheimzulage bekommen,auch für beide kinder.
mein mann hat diese zur mutzsondertilgung genutzt,anstatt sie zur seite zu legen.
schließlich wohnte nur noch er in dieser wohnung!
jetzt verlangt das finanzamt die eigenheimzulage für meinen sohn zurück,aber nicht für mich und meine tochter.
mein mann verlangt jetzt von mir,dass ich die hälfte zurückzahlen soll,obwohl ich überhaupt keine nutzen davon habe,schließlich ist ihm die wohnung übertragen worden.
was kann ich machen?bitte um hilfe....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

...mein mann hat diese zur mutzsondertilgung genutzt,anstatt sie zur seite zu legen.

Ist richtig so. Die Eigenheimzulage ist für nichts anderes als für die Tilgung gedacht.



...jetzt verlangt das finanzamt die eigenheimzulage für meinen sohn zurück,aber nicht für mich und meine tochter.

Wieso nur die für Sohn ?




...ist ihm die wohnung übertragen worden.

Hat bei Hausübertragung an ihn einen Ausgleich in Geld für Dich stattgefunden ?

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Zumal die Kinderzulage auch dann zusteht, wenn das Kind nicht mehr zum Haushalt gehört, es muss nur einmal im Förderzeitraum zum Haushalt gehört haben und der Haushalt muss nicht mal die geförderte Wohnung sein.

Hier ist man ggf. Opfer von unwissenden Finanzbeamten geworden und ich kann bestätigen, dass viele meinen, dass die ständige Haushaltszugehörigkeit eines Kindes unabdingbar für die Förderung ist.

Einzelheiten dazu finden sich in dem wie folgt verlinkten

<a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/121,templateId=raw,property=publicationFile.pdf">
BMF-Schreiben</a> <<< Link anklicken.




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1x Hilfreiche Antwort

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