Hallo,
ich habe ein Haus von meinen Eltern per Übergabevertrag bekommne.
Meinem Bruder musste ich sofort 50k€, nach dem Tod beiden Elternteile nochmals 90k€ als Ausgleichzahlung geben, alles vom Notar abgesegnet.
Was kann ich hiervon als Kaufpreise für EHZ anrechnen?
Ein Bekannter sagte mir, ich kann die 50 voll, die 90 nur teilweise anrechnen. Er hat irgendeine Formel gesagt, dass pro Jahr 5.5% von den 90k€ runtergerechnet werden, bis zur durchschnittlichen Lebenserwartung des Elternteils das am längsten lebt, meist der Mutter.
Stimmt das, 5.5% sind doch viel und was ist die durchschnittlichen Lebenserwartung einer Frau oder eines Mannes?
Besten Dank
Andy
Eigenheimzulage nach Überschreibung
11. Dezember 2005
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Frage vom 11. Dezember 2005 | 01:56
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigenheimzulage nach Überschreibung
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2005 | 10:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16805x hilfreich)
Die Informationen des Bekannten sind im Prinzip richtig.
Ob der Abzinsungswert von 5,5% noch stimmt, weiß ich allerdings nicht.
#2
Antwort vom 12. Dezember 2005 | 15:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
besten Dank.
Kann mir jemand einen Link oder die genaue Formel (Abzinsung, Lebenserwartung) zukommen lasse, damit ich den Antrag korrekt ausfüllen kann.
Gruss Andreas
Und jetzt?
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