Eigenheimzulage nach altem Recht

18. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
wuepli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Eigenheimzulage nach altem Recht

Hallo und guten Tag,

ich habe 2003 eine Baugenehmigung für einen Umbau und Anbau ( Wintergarten ) erhalten( altes Recht ). Der Baubegin für Umbau, Kernsanierung und Anbau eines Wintergartens hat in 2004 begonnen und sich bis in 2011 hingezogen. Die Wohnung bewohne ich schon seit 3 Jahren wieder, doch die Abnahme hat sich bis Heute hinausgezögert. Als ich nun beim Finanzamt nachgefragt habe, ob ich die Förderung noch beantragen kann, bekam ich eine indierekt Absage auf Grund des Zeitraums???
Hat jemand schon mal eine änliche Erfahrung gemacht. Wie sollte der Antrag gestellt werden? Fertigstellung, Einzug???

Danke vorab für Eure Hilfe / Rat

Gruß, Wuepli

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wuepli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Einkommensgrenze ist eingehalten. Nach damaliger Auskunft ( Finanzamt )wurde mir gesagt: Ich könne die Zulage erst nach Fertigstellung beantragen!!! Für mich war dass nach Bauabnahme, die in 2011 erfolgt und nicht der Einzug vor drei Jahren. Und jetzt soll alles zu Spät sein???

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50112 Beiträge, 17558x hilfreich)

quote:
Nach damaliger Auskunft ( Finanzamt )wurde mir gesagt: Ich könne die Zulage erst nach Fertigstellung beantragen!!!


Bei dieser Antwort ist das Finanzamt wohl davon ausgegangen, dass man nicht in ein Haus einziehen kann, das nicht fertiggestellt ist. Die Fertigstellung ist ohnehin nicht so zu verstehen, dass die erst mit der Beseitigung des letzten Mangels erfolgt.

Im steuerrechtlichen Sinne ist ein Haus fertiggestellt, wenn man einziehen kann. Soweit mir bekannt ist, gilt auch baurechtlich ein Bau als abgenommen, sobald man einzieht. Daher kann es sich doch jetzt nicht um eine Bauabnahme gehandelt haben, sondern nur um eine Abnahme der Mängelbeseitigung.

Unabhängig davon wüsste ich jedoch nicht, was dagegen spricht, dass jetzt noch die Eigenheimzulage beantragt werden kann. Du solltest also einfach den Antrag stellen und abwarten was passiert. Wenn der tatsächlich abgelehnt wird, dann kannst Du Dich ja wieder melden.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wuepli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für Eure Antworten, noch eine letzte Frage: Welches Jahr gebe ich für die Fertigstellung an? Einzug 2008 oder 2011 oder immer darin gewohnt?? Nochmals Danke!

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3x Hilfreiche Antwort

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