Eigenheimzulage - was beachten um die Förderung zu bekommen?

16. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
kermer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenheimzulage - was beachten um die Förderung zu bekommen?

hallo,
wir haben 2004 eine eigentumswohnung erworben und vermietet da wir zusammenveranlagt 2003 und 2004 auch über der förderungsgrenze sind.
im januar 2005 bekommen wir nachwuchs (zwillinge) und wären dann unter der bemessungsgrenze, würden also die eigenheimförderung erhalten sofern sie nicht abgeschaft wurde. aussendem wollen wir 2005 in das objekt selbst einziehen.
müssen wir 2004 jetzt noch dinge beachten um die förderung zu bekommen?- oder haben wir bei abschaffung Jan 2005 pech gehabt?
grüsse

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Eigenheimzulage würdet ihr auch dann erhalten, wenn sie zum 01.01.2005 abgeschafft wird, da Ihr die Wohnung bereits 2004 gekauft habt. Das Datum des Kaufvertrages zählt für das anzuwendende Recht.

Ihr verliert aber ein Jahr und bekommt nur noch 7 Jahre Förderung, denn die Anschaffung ist der Zeitpunkt von Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten. Der hat in 2004 gelegen, sonst hättet Ihr ja nicht vermieten können.

Wenn Ihr erst 2006 einziehen würdet, dann bekämt Ihr nur noch 6 Jahre Förderung.

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