Hallo,
ich erhalte Eigenheimzulage ab 2006, bis einschließlich 2007 auch für meinen Sohn.
Ab 2008 wird mir im neuen Bescheid mein Sohn herausgerechnet, d.h. 800,- weniger (neu, weil ich die EH-Zulage erst 2010 und rückwirkend beantragt habe - was überraschend problemlos über die Bühne ging) .
Mein Sohn (25) ist 1986 geboren, hat Zivildienst geleistet und ist für das Wintersemester 2010/11 noch als Student immatrikuliert. Das Studium hat er direkt nach dem Zivi begonnen, ist aber seit 2007 nicht mehr in der geförderten Eigentumswohnung angemeldet. Für ihn gibt es z.Z. (August 2010) noch Kindergeld.
Im Bescheid vom FA steht nur - ohne Angabe von Rechtsgrundlagen o.ä. - dass ab 2008 dieses Kind nicht mehr zuzurechnen sei ("Die Zahl der zuzurechnenden Kinder hat sich geändert").
Nach meinem Wissen ist aber nicht Voraussetzung für seine weitere Berücksichtigung, dass er in der Wohnung tatsächlich gemeldet ist, sondern nur, dass für ihn noch Kindergeld bzw steuerlicher Kinderfreibetrag gewährt wird.
Irre ich mich? Oder sollte ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen?
Danke für Antworten!
Klaus
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Eigenheimzulage / zuzurechnende Kinder
5. August 2010
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Frage vom 5. August 2010 | 20:51
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 4x hilfreich)
Eigenheimzulage / zuzurechnende Kinder
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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