Eigenheimzulage/Objektverbrauch Eheleute

25. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
rsy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenheimzulage/Objektverbrauch Eheleute

Hallo,
ich habe mehrfach (auch beim Finanzamt) versucht folgende Frage
verbindlich beantwortet zu bekommen:
Ich habe mit meiner jetzigen Frau im Jahre 1996 eine Eigentumswohnung gekauft. Damals waren wir noch nicht verheiratet, jeder von uns hat einen Antrag auf Eigenheimzulage gestellt, dieser wurde auch gewaehrt. 2 Jahre spaeter haben wir geheiratet und auch ein Kind bekommen. Daraufhin habe ich Baukindergeld beantragt, auch dieses wurde gewaehrt und gleichzeitig wurde unsere Foerderung auf Eheleute umgestellt und ein neuer Bescheid mit der Restlaufzeit und Foerderung ueber die jeweiligen Jahressummen ausgestellt. Dieses Jahr (2003) haben wir zum letzten Mal die Foerderung erhalten. Nun haben wir uns ein Haus gekauft und daraus ergiben sich folgende Fragen:

- Haben wir Anspruch auf eine weitere Foerderung oder ist durch die damalige Situation wirklich Objektverbrauch eingetreten?

- Mir wurde vom Finanzamt mitgeteilt, dass das Baukindergeld
in diesem Jahr bei einer neu gewaehrten Foerderung (sollte ich sie
denn bekommen) nicht nochmal ausgezahlt wird, sondern nur die Foerderung. Ist das korrekt und warum?

Ich waere fuer die Beantwortung wirklich dankbar, denn diese Konstelation ist doch nicht ungewoehnlich, dass zwei junge Leute sich noch nicht verheiratet zusammen was kaufen, dann irgendwann waehrend der Foerderung heiraten und dann nochmals als Eheleute was kaufen.

Gruss
Roland

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
tante tine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

> Mir wurde vom Finanzamt mitgeteilt, dass
>das Baukindergeld in diesem Jahr bei einer
>neu gewaehrten Foerderung (sollte ich sie
>denn bekommen) nicht nochmal ausgezahlt
>wird, sondern nur die Foerderung. Ist das
>korrekt und warum?

das ist korrekt!
sie können in einem jahr zwar 2x die förderung erhalten (1x für das erste objekt und das 2. mal für ein neues objekt), aber die förderung für die kinder ist pro kalenderjahr nur einmal vorgesehen. warum kann ich auch nicht sagen, weiss aber durch unseren hauskauf ende letzen jahres (notartermin) bzw. anfang diesen jahres (übergang kosten/nutzen/lasten) dass dem definitiv so ist! daher haben wir auch den übergang von kosten/nutzen/lasten unseres neuen hauses auf 2.1. des jahres gelegt (da sind wir auch wirklich umgezogen), damit wir das eine jahr in bezug auf baukindergeld nicht verschenken.

was die nochmalige förderung ihres hauses angeht: ich nehme nicht an, dass sie die erhalten (achtung! laienmeinung!!!), da ja jeder - ihre frau und sie - schon einmal eine förderung beantragt und erhalten haben. damit dürfte das kontingent ausgeschöpft sein.

viele grüße,
tante tine

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