hallo,
ich bin neu hier und hoffe ich bin hier in diesem forum richtig.
hallo an alle, habe da eine frage wegen meiner eigenheimzulage.
Dieses Jahr sollte ich zum letzten mal die Förderung bekommen. Nun ist es so dass ich am 16.01.2009 aus meiner Eigentums-Wohnung ausgezogen bin und diese nun am 19.03.09 verkauft habe.(Notartermin)
Auf meinem Konto ist jetzt die zulage nicht mehr eingegangen, die kommt ja sonst immer am 15.3.
Steht mir diese nun noch zu oder nicht?
Gleichzeitig habe ich hier nun was von einer Kinderzulage gelesen. Habe letztes Jahr im Sommer mein Baby bekommen. Gibts da eine extra Förderung, wenn ja- wie muß ich da vorgehen? Oder bin ich da zu spät dran da es ja letztes jahr war?
Viele fragen auf einmal, ich hoffe hier hat jemand tipps für mich...
Vielen Dank und einen Gruß sendet alexandra12345
-- Editiert am 21.03.2009 11:03
Eigenheimzulage...bei Wohnungsverkauf...
21. März 2009
Thema abonnieren
Frage vom 21. März 2009 | 10:37
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 43x hilfreich)
Eigenheimzulage...bei Wohnungsverkauf...
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 21. März 2009 | 16:58
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 43x hilfreich)
hallo
habe eben gesehen dass im damaligen schreiben vom Finanzamt nur der zeitraum bis 2008 angegeben ist.
Gekauft habe ich die wohnung im november 2001 und bin im märz 2002 eingezogen. offenbar ist durch den kauf 2001 ein förderbeitrag weggefallen? Sehe ich das richtig? Gibt es die möglichkeit dieses nachträglich noch irgendwie ändern zu können?
Die Kinderzulage kann ich aber in jedem Fall noch beantragen für 2008? Auch wenn ich nicht mehr dort wohne und der Förderzeitraum nun abgelaufen ist?
Vielen herzlichen Dank für die Antworten.
gruß
alexandra
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.826
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten