Eigenkapital des Unterstützten

8. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lonia
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 5x hilfreich)
Eigenkapital des Unterstützten

Finde mit mit der Einkommenssteuer nicht zurecht.Wenn man kein Ein Verwandter 1 Grades (Kind)hatte bisher kein eigenes Einkommen mehr, kann bis 7680,-Euro p.a. von Mutter Vater/unterstützt werden.Um absetzbar zu sein muß sein Vermögen gering sein (bis 15000,-EU).Wie werden Finanzen behandelt, die sich derjenige auf darlehensbasis leiht, um damit Wertpapiergeschäfte zu tätigen. Sind dann nur die damit gemachten(evtl.)Spekulationsgewinne v. d, 7680,-EU abzurechnen od. zählt das geliehene Geld als sein Eigenkapital. Kann der f. Gewinne Freistellungsauftrag verwendet werden?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(623 Beiträge, 344x hilfreich)

Etwas wirr das ganze.

Vermögen ist Vermögen minus schulden.

Von den Spekulationsgewinnen kann man einen Betrag von 624 € abziehen. Der übersteigende Betrag kürzt abzugsfähigen 7.680,00.


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 249.040 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen