Eigenleistung und Sanierung

22. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
eisi125
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)
Eigenleistung und Sanierung

Hallo,
ich habe mal 2 Fragen:
Seit 2011 gehört mir ein Fachwerkhaus, was ich geerbt habe.
Es besteht aus einer Souterrainwohung, worin mein Vater wohnt und Miete bezahlt und aus einem EG und OG, was wir mit der Familie bewohnen.
Ende 2012 bis 02/2013 haben wir Teile der Wohnung meines Vaters kernsaniert, inklusive des Sicherungskastens. Ich bin ja , laut Technischer Vorschrift, als Anlagenbetreiber verpflichtet, die Anlage bei einem Eingriff auf dem neusten Stand der Technik zu halten.
Diesen Teil hat das FA auch anerkannt. Nun musste ich ja auch in unserem Teil des Hauses die Anlage erneuern, da die Anlage mit der vermieteten Wohung zusammenhängt. Das beinhaltet, dass wir natürlich auch sämtliche Stromleitungen, die noch aus der Zeit von 1960 stammten, bei uns erneuern mussten. Wir mussten natürlich Böden , Decken und Wände aufreißen um an die alten Kabel zu kommen und die neuen Kabel zu verlegen.
Das FA meint nun, dass Arbeiten in dem von uns bewohnten Teil des Hauses nicht absetzbar seien. Stimmt das so?
2. Frage: Die Sanierung in der Wohung meines Vaters haben wir in Eigenleistung durchgeführt. Irgendwer sagte mir mal, dass wir da auch Stunden für berechnen können. Geht das?

Lieben Gruß,
Ingo

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Das FA meint nun, dass Arbeiten in dem von uns bewohnten Teil des Hauses nicht absetzbar seien. Stimmt das so? Klar - damit wird ja schließlich keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Das wäre aber die Voraussetzung der Absetzbarkeit.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
eisi125
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein, mit unserem Teil nicht, aber mit dem Teil des Hauses in dem mein Vater wohnt. Mir geht es darum:
Laut technischer Vorschrift, bin ich verpflichtet, die ganze Anlage neu zu machen.
Der Schaden ist aber bei meinem Vater in der Whg entstanden und ich musste daher ja auch unseren Teil modernisieren, was schon nicht wirklich günstig war.

LG,
Ingo

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

quote:
Das FA meint nun, dass Arbeiten in dem von uns bewohnten Teil des Hauses nicht absetzbar seien. Stimmt das so?
Ja.
quote:
Die Sanierung in der Wohung meines Vaters haben wir in Eigenleistung durchgeführt. Irgendwer sagte mir mal, dass wir da auch Stunden für berechnen können. Geht das?
Nein.

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#4
 Von 
eisi125
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Ups, irgendwie habe ich das falsch rüber gebracht.
Mit geht es nicht in meiner 1. Frage nicht um meine Arbeitsleistung, sondern nur um das Material.


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#6
 Von 
eisi125
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Auch wenn ich verpflichtet bin, meine ganze Wohnung aufzureissen, damit der Mieter "neuen" Strom bekommt?


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#8
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

quote:
Auch wenn ich verpflichtet bin, meine ganze Wohnung aufzureissen, damit der Mieter "neuen" Strom bekommt?
Ja. Wie oft denn noch?

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