Eigenmietwert versteuern?!

29. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Eva_20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenmietwert versteuern?!

Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand helfen, da ich von vielen Leuten bisher sehr unterschiedliche Informationen bekommen habe.

Wenn man Wohnrecht/Nießbrauchsrecht erbt, muss man dieses anscheinend versteuern. Soweit ich es verstanden habe:
Mietwert minus Nebenkosten = Eigenmietwert

Wieviel ist dann schließlich der Prozentsatz, mit dem ich versteuern muss? Gibt es Freibeträge? Muss jeder gernell sein Wohnrecht/Nießbrauchsrecht versteuern - auch Studenten? Wie wird der Mietwert festgelegt? Gibt es dafür eine Formel (x mal qm?). Wenn ich so ein Recht erbe, muss ich dann ganz normal Erbschaftssteuer zahlen dafür?

Vielen Dank schon im Voraus

Eva

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Das Wohnrecht bzw. Nießbrauchrecht unterliegt nicht der Einkommensteuer. Nur, wenn man das Nießbrauchrecht zur Vermietung nutzt, muss man die entsprechenden Einnahmeüberschüsse versteuern. Den Begriff des Eigenmietwertes kenne ich nicht.

Das Wohnrecht oder Nießbrauchrecht unterliegt aber der Erbschaftsteuer. Für direkte leibliche Verwandte gibt es aber hohe Freibeträge, so dass im Regelfall keine Erbschaftsteuer anfällt.

Der Mietwert ergibt sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für die Bewertung ist die Jahresmiete mit einem Faktor zu multiplizieren, der vom Lebensalter und Geschlecht desjenigen abhängt, der das Recht erhält (Anlage 9 zu § 14 BewG ). Der Mietwert wird jedoch maximal mit dem Wert des Grundstückes / 18,6 angesetzt (§ 16 BewG ).

Auf den so errechneten Wert muss Erbschaftsteuer gezahlt werden. Der Freibetrag entsprechend des Verwandtschaftsverhältnisses wird natürlich vorher abgezogen.

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#2
 Von 
Eva_20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Antwort.
Ich glaube, sie haben recht, man muß gar keinen Eigenmietwert in D versteuern, das ist anscheinend nur so in der Schweiz.

Sonstige Steuern kommen aber infolge des Wohnrechts nicht mehr hinzu, oder?

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