Eigentum bei Steuererklärung trotzdem angeben?

17. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
blackbox75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigentum bei Steuererklärung trotzdem angeben?

Hi Leute,
leider habe ich bei Google und auch hier nichts zu meinem Fall gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand helfen?

Ich bin geschieden und habe mit meiner Ex-Frau ein Haus mit einer Mietwohnung. Wir stehen beide im Grundbuch und sind auch beide im Kreditvertrag. Seit ca. 2 Jahren haben wir untereinander die Regelung getroffen, dass sie dort wohnt, alles abzahlt und Mieteinnahmen selber verwaltet. Ich selber habe somit faktisch nichts mit dem Haus zu tun. Weder wohne ich dort noch habe ich irgendwelche Einnamhmen oder Ausgaben.

Jetzt die Frage: Muss ich das Eigentum trotzdem bei der Steuererklärung angeben?? Wenn ja, wie mache ich das dann?

Grüße

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
blackbox75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Ich selber gebe auf jeden Fall eine Steuererklärung ab. Meine Ex-Frau macht das auch. Sie gibt das Haus darin zu 100 % an. Meine Frage hat sich darauf bezogen, ob das so ausreicht?



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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
jochen738
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 27x hilfreich)

Grundsätzlich besteht eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit einem Eigentumsanteil von je ½.
Natürlich ist eine davon abweichende Zurechnung der Überschüsse/Verluste möglich, das muss nur vorweg (am besten schriftlich) vereinbart werden.
Es ist also möglich, dass der Ehefrau 100% der Einnahmen und der Werbungskosten zugerechnet werden, es muss aber wie o.g. eine Erklärung zur einh. und ges. Feststellung der Einkünfte abgegeben werden.
Möglicherweise könnte aufgrund der vom Eigentum abweichenden Einkünftezurechnung ein schenkungsteuerliches Problem vorliegen.

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