Ich hätte mal eine allgemeine Frage zur Steuererklärung. Wenn ich eine Immobilie kaufe (Wohnung) und mich für die Wohnung anmelde (Meldebestätigung, 3 Monate) aber nicht einziehe (auch nicht schlafen), weil dort größere Sanierungsarbeiten anstehen, kann ich da die Anschaffungskosten (Notar, Grunderwerbssteuer etc.) steuerlich absetzen oder gilt das alles schon als Eigennutzung? Ziel ist es die Wohnung nach Abschluss der Sanierungsarbeiten gleich zu vermieten. Danke schon einmal !
Eigentumswohnung - Ab wann Eigennutzung?
8. Januar 2018
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Frage vom 8. Januar 2018 | 00:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung - Ab wann Eigennutzung?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2018 | 00:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47595 Beiträge, 16825x hilfreich)
Die Anschaffungsnebenkosten gehören zu den Anschaffungskosten und müssen daher über 50 Jahre abgeschrieben werden.
Wenn Du Dich da anmeldest, gilt das jedoch als Eigennutzung, was dazu führen kann, dass Du die während dieser Zeit anfallenden Werbungskosten nicht absetzen kannst. Auch wenn Du tatsächlich dort nicht gewohnt hast, dokumentiert die Anmeldung, dass Du für die Zeit der Sanierung keine Vermietungsabsicht hattest.
Außerdem stellt so eine Anmeldung natürlich einen Verstoß gegen das Meldegesetz dar.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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