Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage:
Meine Mutter ist "stolze" Besitzerin einer Eigentumswohnung. Die Spekufrist läuft Ende Februar (Termin Vertragsunterschreibung) aus. Es ist eine Restschuld von ca. 50000 Euro vorhanden. Da sie selbst in Rente ist und keinerlei Interesse an der Wohnung hat möchte sie diese mir inklusive der Schulden schenken.
1. Kann ich dann die Steuervorteile nutzen? (Webungskosten für Zinsen, Abschreibung etc.)
2. Gibt es eine neue Spekufrist oder könnte ich dann die Wohnung jederzeit verkaufen ohne steuerliche Nachteile zu haben?
Die Wohnung gilt als "Ballast" soll also schnellstmöglich verkauft werden! Andererseits ist meine Mutter nicht mehr in der Lage die Geschäfte selbst zu tätigen und steuerliche Vorteile hat sie auch nicht mehr.
Noch andere Ideen?
Vielen Dank
Gaestin
Eigentumswohnung Umschreibung?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Bei einer Überschreibung (Schenkung) spielt die Spekulationsfrist keine Rolle. Das könntet Ihr jetzt auch schon machen.
Für den Beschenkten läuft die Speklationsfrist ab dem ursprüngleichen Erwerb (Feb. 1996?). Im Falle der Vermietung kann die Abschreibung für die Restlaufzeit fortgesetzt werden.
Für die übernommenen Darlehen können die Schuldzinsen auch als Werbungskosten angesetzt werden.
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das klingt gut...hat die Schenkung Nachteile?
Sollte meine Mutter ein Pflegefall werden, gehören die Einnahmen der Wohnung dann noch Ihr?
Werde ich dann Unterhaltsverpflichtet, da ich ja "stolze" Besitzerin eine Wohnung bin, obwohl diese im Moment mehr Verlust als Gewinn aufweist?
Wie, wo, wer "beantragt" eine Schenkung?
Wie lauft das? Würde ich gerne gleich machen, um so das auslaufende Darlehen selber zu verhandeln!
Danke und Gruß
Gaestin
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Sollte meine Mutter ein Pflegefall werden, gehören die Einnahmen der Wohnung dann noch Ihr?
Das ist so nicht richtig. Sollte das Soialamt Aufwendungen für Deine Mutter haben, dann kann es die Schenkung zurück fordern, allerdings nur innerhalb von 10 Jahren.
Für die Schenkung einer Immobilie ist ein notariell beurkundeter Vertrag erforderlich. Du solltest also zu einem Notar gehen.
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