Eigentumswohnung

4. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Andreas360
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)
Eigentumswohnung

Habe im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs Jahre nach bereits erfolgter Zwangsversteigerung einer vermieteten Eigentumswohnung, die Restschulden bei der finanzierenden Bank bezahlt und die Zinsen und Anwaltskosten hierfür beim FA geltend gemacht. Die Anerkennung wird jedoch wegen angeblicher Kosten der privaten Lebensführung abgelehnt.
Da diese Wohnung vermietet war, dürften aber m. E. die o. g. Kosten, auch wenn diese Wohnung sich nicht mehr in meinem Besitz befindet absetzbar sein.

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"Andreas"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Inwiefern haben diese Kosten denn etwas mit der Vermietung zu tun ?



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#2
 Von 
Andreas360
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

Schuldzinsen und Kosten die in Zusammenhang mit einer vermieteten ETW entstehen, sind ja wohl absetzbar.

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"Andreas"

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