Habe im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs Jahre nach bereits erfolgter Zwangsversteigerung einer vermieteten Eigentumswohnung, die Restschulden bei der finanzierenden Bank bezahlt und die Zinsen und Anwaltskosten hierfür beim FA geltend gemacht. Die Anerkennung wird jedoch wegen angeblicher Kosten der privaten Lebensführung abgelehnt.
Da diese Wohnung vermietet war, dürften aber m. E. die o. g. Kosten, auch wenn diese Wohnung sich nicht mehr in meinem Besitz befindet absetzbar sein.
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"Andreas"
Eigentumswohnung
4. Juli 2011
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Frage vom 4. Juli 2011 | 10:42
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 14x hilfreich)
Eigentumswohnung
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#1
Antwort vom 4. Juli 2011 | 10:59
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 451x hilfreich)
Inwiefern haben diese Kosten denn etwas mit der Vermietung zu tun ?
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""
#2
Antwort vom 5. Juli 2011 | 10:48
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 14x hilfreich)
Schuldzinsen und Kosten die in Zusammenhang mit einer vermieteten ETW entstehen, sind ja wohl absetzbar.
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"Andreas"
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