Hallo,
ich möchte meine Steuererklärung machen und hänge an einem Punkt wo ich nicht weiter weiß.
Ich habe meine Eigentumswohnung (noch nicht abgezahlt) an meine Tochter und Schwiegersohn vermietet. Es ist ein Plus-Minus Geschäft, wodurch ich keinen Gewinn mache, da meine Tochter den Kredit und die Nebenkosten komplett zahlt und mir nichts übrig bleibt. Wie muss ich das in der Steuererklärung auflisten und an welcher Stelle muss ich es eintragen?
Vielen Dank schonmal für die Antworten und Infos.
-- Editiert von User am 28. Oktober 2022 18:15
Eigentumswohnung an Kind vermietet
28. Oktober 2022
Thema abonnieren
Frage vom 28. Oktober 2022 | 18:14
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung an Kind vermietet
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 28. Oktober 2022 | 18:27
Von
Status: Bachelor (3963 Beiträge, 940x hilfreich)
Ob es plus/minus ist, lässt sich nicht erkennen.
Denn die Abschreibung ist hier nicht berücksichtigt, dafür die Tilgung, die irrelevant ist.
Wie viel sind Annuität und Nebenkosten im Vergleich zur ortsüblichen Miete inklusive Nebenkosten?
#2
Antwort vom 28. Oktober 2022 | 19:44
Von
Status: Unbeschreiblich (44659 Beiträge, 15906x hilfreich)
ZitatWie muss ich das in der Steuererklärung auflisten und an welcher Stelle muss ich es eintragen? :
Du musst die Anlage V Ausfüllen. Dazu sollte sich jemand, der so eine Frage wie diese hier stellt professionelle Hilfe suchen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
241.435
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
4 Antworten