Eigentumswohnung vermieten-Renovierungskosten

23. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nicku
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung vermieten-Renovierungskosten

Hallo,wir werden nächstes Jahr ein Haus bauen.
Dazu planen wir unsere Eigentumswohnung zu vermieten.
Wir möchten einiges renovieren und auch Küchengeräte austauschen.
Kann ich die Kosten schon vorab bei der Steuer angeben und wenn ja, in welcher Anlage?
Wir wohnen bis zum Umzug selber noch in der Eigentumswohnung.
Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Maßnahmen, die NACH eurem Auszug aber vor Einzug der Mieter getätigt werden, sind vorweggenommene Werbungskosten und können über die Anlage V geltend gemacht werden.

Maßnahmen, die bereits VOR eurem Auszug anfallen, gehören steuerlich zum privat veranlassten Wohnen und können steuerlich nicht geltend gemacht werden, §12 Nr.1 EStG. Das gilt auch, wenn diese Maßnahmen bereits im Vorgriff auf die beabsichtigten Vermietung getätigt werden. Diese Maßnahmen kann man dann nur im Rahmen des §35a EStG geltend machen.

taxpert

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#2
 Von 
Nicku
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hast Du mir eventuell einen link zum Nachlesen für die Umsetzung im Rahmen des §35a EStG?
Was muss ich hier beachten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Signatur:

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and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nicku
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und ab wann darf man dann definitiv die Kosten für die Renovierung ansetzen?
Wenn man ein Inserat für die Vermietung aufgegeben hat und somit die Vermietungsabsicht gegenüber dem Finanzamt nachweisen kann oder tatsächlich nach dem kompletten Auszug?
Wie ist das für das Finanzamt plausibel?

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Es können nur Ausgaben, die nach dem Auszug entstanden sind, als Wk geltend gemacht werden.

Der BFH ist da sehr restriktiv, BFH vom 01.04.2009, IX R 51/08.

taxpert

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