Hallo,
leider habe ich zu meiner Frage keine Antworten im Internet gefunden, weshalb ich hier meine Frage stelle.
Als Eigentümer einen Wohnung ist es ja der Wunsch eines jeden seine Werbungskosten rund um die Immobilie abschreiben zu können. Dies geht aber nur, wenn man seine Eigentumswohnung nicht selbst bewohnt sondern vermietet. Daher wollte ich mal fragen, ob folgendes Szenario möglich ist um dennoch die vollen Werbungskosten einer Eigentumswohnung in der Steuererklärung geltend zu machen:
Der Wohnungseigentümer vermietet seine Wohnung komplett an einen Verwandten, der dann als Mieter ein Zimmer der Wohnung an den Wohnungseigentümer untervermietet.
In diesem Fall ist die Wohnung zu 100% "fremdvermietet" jedoch bewohnt zur Untermieter der Eigentümer selbst ein Zimmer seiner Wohnung. Können unter dieser Konstellation trotzdem alle Werbungskosten vom Wohnungseigentümer in dessen Steuererklärung geltend gemacht werden. Schließlich bezahlt der Eigentümer seinen Teil der Miete an den Mieter und der wiederum bezahlt seine Miete an den Eigentümer, der halt auch den Untermieter darstellt.
Vielen Dank für konstruktive Antworten.
VG
Eigentumswohnung vermieten und Zimmer anmieten
7. April 2021
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Frage vom 7. April 2021 | 22:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung vermieten und Zimmer anmieten
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#1
Antwort vom 7. April 2021 | 23:06
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Das sehe ich nicht so. Allenfalls könnten die übrigen (ohne das selbstgenutzte) Zimmer vermietet werden.
Regelmäßig dürfte sich jedoch ein steuerpflichtiger Überschuss ergeben.
Und jetzt?
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