Eigentumswohnung vermietet: Anlage V, Anfängerfragen

13. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
felixberlin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung vermietet: Anlage V, Anfängerfragen

Hallo zusammen,

in 2017 habe ich meine Eigentumswohnung möbliert für ein halbes Jahr vermietet, während ich auf Reise war. Dafür habe ich monatlich einen Pauschalwert überwiesen bekommen, der alle Kosten (inklusive Heiz-, Neben- und Internetkosten) beinhaltete. Es wurde keine MwSt. angegeben; ich habe einfach den runden Betrag (1100 €/ Monat) von den Mietern überwiesen bekommen.
Diese Einnahmen möchte ich jetzt versteuern und frage mich, wie das konkret gemacht wird; ich habe gerade Anlage V der Einkommensteuererklärung 2017 im Elster-Formular vor mir und finde etwas schwer zu verstehen, was wo einzutragen ist.
Vielleicht kann mich da dankenswerterweise jemand mit Erfahrung unterstützen:

1. Zeile 6 fragt nach dem Einheitswert-Aktenzeichen. Ich habe überall gesucht, aber nichts dergleichen gefunden. Es sollte ja auf dem Grundsteuer-Bescheid stehen, aber das ist nicht der Fall. Kann mir das FA , an das ich immer meine Grundsteuer überweise, da weiterhelfen? (Ich habe auf meinen Kontoauszügen für die Grundsteuer eine 13-Stellige Zahl, ist das vielleicht das gesuchte aktenzeichen?)

2. Die Anlage fragt nach Ferienwohnungsnutzung. Wie ist das definiert? Habe ich die Wohnung "normal" oder als Ferienwohnung vermietet? (Gesamtdauer der Vermietung war ein knappes Jahr, da auch teilweise in 2018).

3. Zeile 9: Es steht da das Geschoss, "Anzahl", "Wohnfläche" und dann der Betrag in EUR. Verstehe ich richtig, dass die ersten Punkte sich auf die Lage im Haus, Anzahl der vermieteten Wohnungen (hier: 1) und deren Gesamtfläche (also bei voller Vermietung gleich "Gesamtwohnfläche" aus Zeile 8) bezieht? Wie ist der EUR-Betrag anzugeben? Einfach die Summe der pauschalen Einkünfte für das Jahr oder darf da nur die Kaltmiete angegeben werden? (Und: wie berechne ich die korrekt, wenn ich nur Pauschalwarmmiete erhalten habe?)
Mein erster Impuls ist, in Zeile 9 die 6 x 1100€ = 6600€ anzugeben, Zeile 13 (Umlagen) frei zu lassen und dann auf Seite 2 alle meine Ausgaben für den Mietzeitraum anzugeben. Ist das richtig gedacht oder mach ich mir das zu einfach und muss die Kaltmiete irgendwie aufschlüsseln?

4. Zeile 23 "Zurechnung des Betrags aus Zeile 23": Als alleiniger Eigentümer gebe ich hier bei Person A 100% an? Wozu dient diese Zeile?

5. Auf Seite 2 kann ich ja die im Mietzeitraum entstandenen Kosten angeben. Ist gezahltes Hausgeld, Stromkosten, Internet ect. hier anzugeben? Und wenn ja: wo genau? Zeile 46 enthält ein Menü, wo ich Sachen wie Grundsteuer und dann auch Müllabfuhr, Reinigung ect. angeben kann, aber dafür müsste ich ja das Hausgeld in diese Bestandteile zerlegen. Ist das so gefordert oder gibt es die Möglichkeit, auch das von mir gezahlte Hausgeld pauschal anzugeben?
Dient das Feld "Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinnahmen zusammenhängen wurden verhältnismäßig ermittelt" dazu, dass ich für die -in meinem Fall- sechs Monate der Vermietung 2017 dann dort "50%" eintrage, so dass z.B. die Grundsteuer nur zur Hälfte als Werbungskosten für die Vermietung angerechnet wird?

Was möchte das FA bei erster Angabe einer solchen Vermietung (bisher wurde die Wohnung nur von mir selbst genutzt) an zusätzlichen Dokumenten haben? Den Mietvertrag? Noch etwas?

Vielen lieben Dank für die Hilfe!

Beste Grüße
Felix

-- Editiert von felixberlin am 13.03.2019 13:50

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