Hallo ,
nach langer Pause und viel lernen, habe ich ein Verständnisproblem mit dem Eigenverbrauch in der Gastronomie und dem Finanzamt und Steuerberater.
Kneipe mit überwiegend Bierausschank.
Was macht ein Wirt der seine eigenen Waren nicht selbst verbraucht. ?
Das Bier was er trinkt zahlt der Gast und geht als Umsatz in die Bücher. Die Bockwurst bringt er sich selbst mit und auch den Kaffee.
Ich bin so alt, das zu meiner Zeit der "Eigenverbrauch" immer bezahlt werden mußte beim Chef . Oder es gab "prügel".
Speisen haben wir nicht, weil Raucherkneipe.
Ich will das Zeug verkaufen und nicht selbst verbrauchen.
Meine persönlichen Essgewohnheiten decken sich nicht mit dem Warenangebot.
Bedeutet, ich esse keine Dosengerichte und auch nicht den anderen Kram, trinke keinen Alkohol, VERKAUFE den nur.
Vielen Dank .
wernst6.
-----------------
" "
Eigenverbrauch Gastronomie
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
quote:
Ich bin so alt, das zu meiner Zeit der "Eigenverbrauch" immer bezahlt werden mußte beim Chef
Jetzt biste aber selber Schäff.
Wenn Du Lebensmittel im WEK hast, wird Dir nichts anderes übrig bleiben.
-----------------
""
Als Eigenverbrauch wird die Entnahme oder Nutzung betrieblicher Vermögensgegenstände (Waren und Leistungen) für den privaten Gebrauch bezeichnet.
Beim Eigenverbrauch von Waren (auch Sachentnahme), wird prinzipiell der Nettoeinkaufswert zuzüglich der Mehrwertsteuer verbucht, denn auch der Eigenverbrauch unterliegt der Mehrwertsteuer.
Zum Eigenverbrauch von Leistungen zählt z. B. die Nutzung des betrieblichen Telefons oder des Betriebs-Kfz. Die Telefonkosten werden anteilig verrechnet und für die Nutzung des Pkw kann zur Ermittlung des privaten Anteils z. B. ein Fahrtenbuch geführt werden.
quote:
Was macht ein Wirt der seine eigenen Waren nicht selbst verbraucht. ?
Nichts.
Was nicht verbraucht wurde, muss auch nicht gebucht werden.
quote:
habe ich ein Verständnisproblem mit dem Eigenverbrauch in der Gastronomie und dem Finanzamt und Steuerberater.
Aha, und das wäre konkret ?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Nichts.
Was nicht verbraucht wurde, muss auch nicht gebucht werden.
Na ja, Harry,
das ist ein bißchen zu markant formuliert, um so stehen bleiben zu können.
-----------------
""
quote:
Was nicht verbraucht wurde, muss auch nicht gebucht werden.
Na ja, Harry,
das ist ein bißchen zu markant formuliert, um so stehen bleiben zu können.
Was nicht selbst verbraucht wurde, muss auch nicht als Eigenverbrauch gebucht werden.
Es müsste jedoch abgeschrieben werden wenn es vernichtet / unbrauchbar wurde bzw. als Lagerbestand in den Büchern stehen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Das Problem "Eigenverbrauch",egal in welchem Gewerbe ist schon uralt. Die Finanzverwaltung und auch die Rechtsprechung unterstellen, dass z.B. ein Gastwirt in seiner eigenen Gaststätte oder auch Kneipe für seine Kunden eingekaufte Ware auch mal selbst verzehrt. Damit der Gastwirt nun das ganze Jahr über nicht selbst aufschreiben muss, wann er sich einen Sprudel, Cola oder auch alkoholische Getränke, aus dem Warenbestand entnimmt, wendet das Finanzamt statistische Werte, auch Eigenverbrauchssachbezugswerte, an und unterstellt damit bestimmte sogar relativ geringe Warenentnahmewerte.
Wenn ein Gastwirt in seinen Gewinnermittlungen und Steuererklärungen keinen so genannten Eigenverbrauch ansetzt,provoziert er damit eigentlich auch die Durchführung einer Betriebsprüfung.Wenn der Gastwirt im Rahmen der Prüfung immer noch behauptet, dass er das ganze Jahr über keine einzige Ware für eigene private Zwecke entnommen hat, fordert er damit den Prüfer nur zu äußerst intensiven Kontrollrechnungen heraus. Das bedeutet, dass der Prüfer dann anfängt, eine sehr detaillierte Kalkulation der erklärten Warenumsätze anhand jeder eingekauften Flasche oder Dose Getränk vornimmt. So wird der Prüfer anhand von angeblichen Erfahrungswerten zum Beispiel behaupten, dass aus 1 Liter Bier z.B. 5 Gläser gezapft werden. Entgegenommenderweise wird er vielleicht noch 3-5 % Schankverlust und für Bierleitungsreinigung und Freibier etc. berücksichtigen. Wenn er dann in seiner Kalkulation nicht auf die erklärten Umsätze kommt, hagelt es Umsatzzuschätzungen. Ebenfalls wird er versuchen, die Kassenführung als nicht ordnungsmäßig zu verwerfen, insbesondere dann, wenn keine täglichen Kassenberichte geführt werden, keine täglichen Geldbestandszählprotokolle vorliegen (Exceltabelle für Kasse reicht nicht aus), die Barentnahmen für private Zwecke nicht so wie sie anfallen, aufgezeichnet worden sind etc. Wenn er das geschafft hat, die Kasse als nicht ordnungsgemäß hinzustellen, dann kalkuliert der Prüfer letztendlich wie er will. Als Resumeé verbleibt auszuführen, dass es manchmal intelligenter ist, sich auf einen Eigenverbrauch, der jährlich eine fiktive Einnahme je Person von ca. 2.400 Euro ausmacht, zu einigen, als sich auf das andere Procedere einzulassen.
-----------------
" "
Hallo,
vielen Dank allen die geantwortet haben
W.E.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
17 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten