Hallo zusammen,
ich habe ein Frage bezüglich eines anstehenden Hauskaufes, vielleicht hat jemand einen Rat für mich.
Es geht sich um ein Reihenmittelhaus mit EG-1.OG-DG. Im EG sollen meine Eltern einziehen und die oberen Stockwerke werden von meiner Frau, meinem Sohn und mir bezogen. Es gibt jeweils eine Küche und ein Bad im EG wie im 1.OG, jedoch gibt es via Treppenhaus keine Trennung, also keine verschließbare Türe. Alle Räume sind vom Treppenhaus ohne verschluss erreichbar.
Wir sind die zukünftigen Eigentümer und meine Eltern möchte ich kostenlos im EG einziehen lassen.
Zu meinen Fragen :
1. Darf ich meine Eltern kostenlos im Haus wohnen lassen oder muss man immer diese 66%-Regel des Finanzamtes vom örtlichen Mietspiegel einhalten?
2. Dürfen wir selber definieren, dass wir als eine Großfamilie auftreten, egal wieviele Küchen oder Badezimmer in den Räumlichkeiten sind?
3. Wie werden Nebenkostenvorrauszahlungen meiner Eltern an mich Steuerlich betrachtet? Diese sind ja nicht mein Einkommen, auch wenn diese auf meinem Konto landen.
4. Geht es sich bei der Mietspiegelbetrachtung um einen rechtlich verpflichtenden Teil der Stadt oder der Ämter, oder geht es sich rein ums Einkommen, also Finanzamttechnisch?
Gruss und Danke vorab.
Christian
Ein- oder Zweifamilienhaus?
22. August 2020
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Frage vom 22. August 2020 | 14:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein- oder Zweifamilienhaus?
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#1
Antwort vom 22. August 2020 | 17:15
Von
Status: Unbeschreiblich (32201 Beiträge, 5658x hilfreich)
Steuerrecht wegen Vermietung scheidet aus.
Vermietung wegen Kostenlos wohnen lassen scheidet aus .
Das beschriebene Haus ist ein 1-Familienhaus/EFRH. Es gibt nur 1 abschließbare Wohnung.
Ihr könnt alle zusammen als 1 Familie in diesem EFRH wohnen.
Daraus ergibt sich das weitere.
#2
Antwort vom 23. August 2020 | 08:28
Von
Status: Unbeschreiblich (47625 Beiträge, 16832x hilfreich)
zu 1.: Ja, Du darfst Deine Eltern kostenlos wohnen lassen.
zu 2.: Wofür sollte das wichtig sein?
zu 3.: Die Zahlungen interessieren das Finanzamt nicht.
zu 4.: Die Frage verstehe ich nicht. Wenn Du Deine Eltern in dem Sinne kostenlos wohnen lässt, dass diese nur die Nebenkosten zahlen, dann ist das steuerlich nicht relevant.
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