Hallo,
habe da ein paar Fragen zu meiner Steuererklärung. Muss noch die von 2007 machen. Das war das Jahr, in dem die Trennung von meiner Frau war.
Würden sich rechtliche und steuerliche Nachteile für mich ergeben, wenn ich die Angaben zum Unterhalt für die Frau und gegebenenfalls auch für das Kind komplett weglasse? Kann hier nicht die geforderte Unterhaltsbescheinigung auftreiben, da ich den Betrag meiner von mir getrennt lebenden Ehefrau einfach immer persönlich ausgehändigt habe.
Kurz und knapp ... kann ich die Unterhaltsangaben weglassen, oder würde das Amt nachfragen, da ja auch die Trennungszeit angegeben wurde?
Bei der Anlage Kind hatte ich hier auch wie in den vergangenen Jahren vor der Trennung 1848 Euro Kindergeld eingetragen. Ist dies so nun auch noch richtig für das Jahr der Trennung? Ab der Trennung 01.07.2007 hatte ich Unterhalt für das Kind bezahlt (mit Anrechnung des hälftigen Kindergeldes). Oder müsste ich hier 924 Euro eintragen?
Vielen Dank schon mal ...
Tom
-- Editiert am 02.03.2009 14:19
Ein paar Fragen zur Steuererklärung - Unterhalt
Danke für die Infos.
Ja, für 2007 machen wir das auch noch so mit der Zusammenveranlagung.
So wie sie es sagen, bedeutet das also, daß ich in der 2007er Erklärung zwar den Unterhalt für das Kind (die 6 Monate nach der Trennung), aber nicht den Unterhalt für die Frau (war sowieso nicht viel und ab 2008 bekam sie selbst nichts mehr) angeben soll? Also würden mir hier keine Nachteile entstehen?
Eine andere Frage hätte ich allerdings auch noch ... klingt vielleicht etwas seltsam, aber trotzdem ... folgende Sache auf der Erklärung:
Zu dem Punkt "Zeitraum, in dem die unterstütze Person NICHT in dem auf Seite 1 genannten Haushalt lebte" ... welcher Haushalt ist hier gemeint? der Haushalt auf dem Hauptvordruck Seite 1 (also mein Wohnsitz), oder der Haushalt auf Seite 1 der Unterhaltsanlage? Denn auf Seite 1 der Unterhaltsanlage "Haushaltsangaben" habe ich den neuen Wohnsitz meiner Frau ab 01.07.2007 eingetragen ... und wenn man das mit "Zeitraum, in dem die unterstütze Person NICHT in dem auf Seite 1 genannten Haushalt lebte" so sehen würde, dann wäre das doch die Zeit, als sie noch bei mir wohnte, oder?
Cu
Tom
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Also entweder zusammen veranlagen ODER Anlage U - beides gleichzeitig geht nicht.
Wenn deine Nochfrau mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass sie diesen Unterhalt bekommen hat brauchst du nicht unbedingt Überweisungen.
Deine Noch muß aber diesen Unterhalt dann versteuern und du mußt ihr ALLE Nachteile daraus ersetzen.
Wenn ihr zusammenveranlagt dann das gemeinsame Kindergeld eintragen, wenn getrennt dann nur die Hälfte. Kindergeld ist der Steuerfreibetrag pro Kind den du ebenfalls hast solange du mind. 75% des Kindesunterhaltes zahlst.
Kindesunterhalt ist übrigens NICHT absetzbar sondern nur Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt.
Wenn die Frage auf Seite 2 der Anlage U steht ist natürlich die Seite 1 der Anlage U gemeint.
Grüße
Kleine Hexe
Danke nochmal für die Antworten.
Ok, da wir für 2007 noch zusammen veranlagen wollten, ist also die Anlage U (zumindest für 2007) komplett hinfällig.
Also 1848 Euro Kindergeld eintragen und fertig. Dann kann ich zumindest die 2007er mal abschließen.
Cu
Tom
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