Hallo zusammen,
ich sitze an den Steuererklärungen für 2017 und 2018 und habe ein paar Fragen hierzu.
Auswärtstätigkeiten
Für meinen Arbeitgeber habe ich in den beiden Steuerjahren viele Auswärtstätigkeiten übernommen. Interessant ist, dass ich meines Erachtens sämtliche Kosten (Kilometerpauschale mit eigenem PKW, Verpflegungspauschale abzgl. vom AG übernommener Verpflegung) vollständig zurückerhalten habe. Im Jahr 2017 ist dies überhaupt nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt. Im Jahr 2018 ist ein Betrag vermerkt, der exakt den Reisekosten aus 2017 entspricht. Kann es sein, dass die Reisekosten um ein Jahr zeitversetzt in der LSt-Bescheinigung auftauchen? Ich würde die Kosten gern in dem Jahr angeben, in welchem sie mir tatsächlich entstanden sind.
Handwerkerleistungen
Es bestand in beiden Jahren ein ganzjähriger gemeinsamer Haushalt mit meiner Freundin. Diese hat es in ihrer Steuererklärung allerdings versäumt, Handwerkerleistungen anzugeben. Ich habe nun gelesen, dass der Höchstbetrag nach § 35a Abs. 3 EStG
auf Antrag mit 100% bei mir berücksichtigt werden kann. Wie hat der Antrag auszusehen? Genügt ein Hinweis in der Anlage der Steuererklärung, bedarf es hier einer zusätzlichen Erklärung meiner Freundin (ihre Steuererklärung liegt dem Finanzamt ja bereits vor) oder gar eines förmlichen Antrags?
Anlage SO
Ich habe für einen Verein, in dem ich viele Leute kenne, eine kleine Feier inkl. Musik organisiert, wofür ich eine Aufwandsentschädigung/Entlohnung i.H.v. 260,- Euro erhalten habe. Damit der Verein "safe" ist, habe ich ihm eine Rechnung geschrieben, auf der ich gem. § 19 UStG
keine Umsatzsteuer ausweise. Nun möchte ich diese Einnahme in meiner Steuererklärung angeben. Bin ich auf Anlage SO richtig? Darf ich die Kosten für die Anfahrt zum Ort der Feier in Abzug bringen?
Danke und Gruß!
Ein paar Fragen zur Steuererklärung
8. Oktober 2019
Thema abonnieren
Frage vom 8. Oktober 2019 | 00:57
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 29x hilfreich)
Ein paar Fragen zur Steuererklärung
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 8. Oktober 2019 | 11:24
Von
Status: Philosoph (13738 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Ja, darfst du, und damit kommst du doch sicher unter 256 Euro. Fazit: Steuerfrei, gib es gar nicht an (ein kleiner Hinweis, dass es diese Einnahme gab und das sie unter der Freigrenze lag kann aber Nachfragen vermeiden).Zitat:Darf ich die Kosten für die Anfahrt zum Ort der Feier in Abzug bringen?
Beides ist unbedeutend.Zitat:2. wer hat überwiesen, auf wen laufen die Rechnungen?
Und der Antrag ist in der Einkommensteuererklärung zu stellen, es gibt doch extra Felder dafür (wer ist Mitbewohner, und wie viel Prozent).
Stefan
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#3
Antwort vom 9. Oktober 2019 | 01:20
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 29x hilfreich)
Zitat:Ja, darfst du, und damit kommst du doch sicher unter 256 Euro. Fazit: Steuerfrei, gib es gar nicht an (ein kleiner Hinweis, dass es diese Einnahme gab und das sie unter der Freigrenze lag kann aber Nachfragen vermeiden).Zitat:Darf ich die Kosten für die Anfahrt zum Ort der Feier in Abzug bringen?
OK. Was unterscheidet denn einen Hinweis von einem Eintrag in der Anlage SO? Habe es mal in Elster ausprobiert, Einnahmen abzgl. Fahrtkosten liegen unter 256 Euro und haben keinen Einfluss auf die Erstattung.
Mit weiteren Einnahmen dieser Art rechne ich in Zukunft nicht. Macht die Anlage SO also mehr Sinn, wenn dies nun häufiger vorkommt?
Nochmals vielen Dank und Gruß!
#4
Antwort vom 9. Oktober 2019 | 08:36
Von
Status: Master (4886 Beiträge, 1175x hilfreich)
ZitatMacht die Anlage SO also mehr Sinn, wenn dies nun häufiger vorkommt? :
Nein, dann ist es gewerblich und gehört in die Anlage G.
#5
Antwort vom 9. Oktober 2019 | 09:22
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 29x hilfreich)
Zitat1. abwarten, was FA macht - und/oder schon mal beim Arbeitgeber nachfragen, warum 2018 die Reisekosten 2017 vermerkt sind! :
Ich habe noch einmal alles nachgerechnet, ich habe von meinem AG die korrekten Beträge erstattet bekommen. Durch den Verzug erhalte ich ja jetzt im ersten Jahr viel zu viel zurück, hingegen wird es sich im letzten Jahr der Auswärtstätigkeit negativ auswirken. Kann es unter diesem Umstand cleverer sein, das Thema ganz herauszulassen?
Oder anders gefragt: Kann es mir irgendwie nachteilig ausgelegt werden, dass sich alles um ein Jahr verzögert, oder ist das ein "Abrechnungs-Thema" meines AG? Ich werde es dort auf jeden Fall mal ansprechen.
#6
Antwort vom 9. Oktober 2019 | 22:07
Von
Status: Philosoph (13738 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Imho gar nichts.Zitat:OK. Was unterscheidet denn einen Hinweis von einem Eintrag in der Anlage SO?
Ich handhabe es auch immer so, dass ich in der Anlage SO alles angebe obwohl ich unter der Freigrenze bleibe (mach ich wegen der Kontrollmitteilungen die da kommen könnten).
Bei mir sind das übrigens meist Prämien und Provisionen (etwa für Freundschaftwerbungen oder Depotüberträge), und ich achte sehr genau darauf, dass es weniger als 256 Euro sind (nehmen wir an es wären aus Versehen mal 270 Euro, dann müsste ich für diese 15 Euro zuviel vielleicht 100 Euro mehr Steuern zahlen, ein sehr schlechtes Geschäft).
Stefan
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