Einfach aufgeben?

28. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)
Einfach aufgeben?

Ich hab hier ja schon mal was geschrieben....meine Ehemalige Chefin kriegt es halt nach wie vor nicht auf die Reihe elektronische Daten ans Finanzamt zu übermitteln. Hinzu kommen noch andere Sachen, die sie auch nicht checkt.
Hatte jetzt schon die 2x Verhandlung vorm Gericht und sie naja...was soll man dazu noch sagen....
Ich meine es geht hier "nur" um 170 Euro Lohnsteuer und etwas Lohn (ca 200 Euro).
Soll man einfach aufgeben und die Sache abhaken? Es kommt ja doch nichts bei rum.

LG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es kommt ja doch nichts bei rum.
Wieso? Wie ist es denn vor Gericht ausgegangen?

Außerdem kannst du doch einfach eine Steuererklärung abgeben.

Stefan

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#2
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie soll ich eine Steuererklärung abgeben, wenn sie keine Daten übermittelt hat? Der Job bei ihr war Stkl 6. Sie hat immer Lohnsteuer berechnet auf den Gehaltsabrechnungen aber bei mir nie einen Belegabruf gemacht
Kann das ja alles online einsehen. Was ist mit dem Geld passiert? Das Finanzamt meint, allein die Abrechnungen würden nicht reichen.

Gericht meinte beim Gütetermin dass sie das nachholen soll aber sie tut es nicht.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wie soll ich eine Steuererklärung abgeben, wenn sie keine Daten übermittelt hat? Im letzten Thread wurde noch behauptet, man habe eine Erklärung eingereicht (Antwort 18): https://www.123recht.de/forum/steuerrecht/Steuerrecht-__f550505.html


Stimmt. Aber die Daten fehlen ja trotzdem also ist die noch nicht vollständig

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das Finanzamt meint, allein die Abrechnungen würden nicht reichen.
Dann muss das Finanzamt Zwangsmaßnahmen einleiten (bei dem Arbeitgeber). Ich würde mich da nicht abwimmeln lassen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Das Finanzamt meint, allein die Abrechnungen würden nicht reichen.
Dann muss das Finanzamt Zwangsmaßnahmen einleiten (bei dem Arbeitgeber). Ich würde mich da nicht abwimmeln lassen.

Stefan



Ja ich verstehe es auch nicht.
unternehmen möchte man nichts. Zitat: Das sind Beiträge, da lohnt sich das nicht, das Gehalt von einem Lohnsteueraussenprüfer zu verbraten. Ja sorry, dass mein Name nicht Cristiano Ronaldo ist und es um 200 Millionen Euro geht.

Ich wurde sogar ausgelacht.
Chefin kriegt es nicht hin und ich bin allmählich am Ende meiner Kräfte.
Da ich unter 10.000 Euro im Jahr bin, würde ich die Lohnsteuer glaub ich sogar wieder bekommen.
Aber es soll wohl einfach nicht sein.


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