Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich (umsatzsteuerliche Behandlung)

28. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
theo67
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich (umsatzsteuerliche Behandlung)

Guten Tag,

wie sieht es eigentlich aus wenn eine Einrichtung von einer Kommune die kein Betrieb gewerblicher Art ist, eine Lieferung aus England bekommt. Auf der Amazon Rechnung ist die USt ID (GB1xxxxxxx) angegeben, Versendungsland ist das Vereinigte Königreich mit dem Hinweis auf steuerfreie Lieferung Gesetzgebung VATA 1994 s. 30.
Großbritannien ist ja Drittland somit wäre es kein innergemeinschaftlicher Erwerb sondern eine Einfuhr.

Frage: Müssen wir hier wie bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb (Lieferung aus Frankreich ) die Umsatzsteuer hier in DE abführen oder wie sieht es hier mit der Einfuhrumsatzsteuer aus? die geht ja an das Zoll und nicht an das Finanzamt.

Vielen Dank und schöne entspannte Feiertage!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2272 Beiträge, 1265x hilfreich)

Wenn die Kommune nicht als Einführer der Ware anzusehen ist, schuldet sie keine EUSt. Ein anderer Tatbestand nach dem UStG fällt mir auch nicht ein, der müsste im § 13b verortet sein. Platt gesagt ist es Aufgabe des Lieferanten, seine zoll- oder steuerrechtlichen Pflichten zu erfüllen.

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