Sehr geehrte Forumsmitglieder,
meine Mutter - 70 Jahre - hatte im Jahre 1997 in der Türkei 3 Armreifen aus Gold für insgesamt etwa 900 DM gekauft. Sie trägt diese regelmäßig und ist über 10 mal ohne Probleme nach Deutschland ein- und ausgereist. Diese Woche bei der Einreise wurde Sie am Flughafen nach der Rechnung gefragt. Da Sie diese nicht vorweisen konnte, wurden die Armreifen mit dem aktuell sehr hohem Goldpreis auf 2387 EUR geschätzt. Sie musste 382 EUR Einfuhrgebühr zahlen.
Ich habe auf Anhieb mehrere Bildmaterial gefunden, aus denen es klar zu erkennen ist, dass sie diese Armreifen über 10 Jahre trägt, wir suchen nach älteren Bildern. Ausserdem können das mehrere Personen bezeugen.
Ist es tatsächlich so, dass man als Privatperson für Goldschmuck die Rechnung über 23 aufbewahren muss? Muss meine Mutter sich mit dieser Gebühr abfinden? Es erscheint mir nicht rechtens.
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von atimax am 29.07.2020 16:51
Einfuhrabgabe auf 23 Jahre alten Goldschmuck
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Sie muss die Rechnung gar nicht aufheben - aber sie muss nachweisen, daß sie den Goldschmuck zuvor aus Deutschland ausgeführt hat, bevor sie ihn auf der Rückreise jetzt wieder einführt.
Dafür gibt es etwas, das sich "Nämlichkeitsbescheinigung" nennt. Das legt man bei der Ausreise vor und lässt es abstempeln, und dann hat man den Nachweis bei der Wiedereinreise, daß man das Zeugs bereits ordnungsgemäß einführt und ggf. versteuert hat.
Man sollte mal mit dem Zoll reden, ob die und wenn ja welche Nachweise akzeptieren, daß der Schmuck schon vor 23 Jahren ordnungsgemäß eingeführt und versteuert/verzollt hat.
Sollten die Armreifen allerdings 1997 "einfach so" nach Deutschland eingeführt worden sein... wird das schwierig.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!
Ich werde den Zoll fragen, was sie als Nachweis akzeptieren würden.
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