Guten Tag,
ich habe vor einigen Jahren einen restaurier bedürftigen Oldtimer bei einem Deutschen Händler (existiert noch) für 6.000,- gekauft. Der Wagen wurde von den USA über die Niederlande importiert, danach nach Deutschland verkauft. Nach etlichen Jahren der Restauration wollte ich diesen nun anmelden, jedoch geht das nicht da der Sagitta Bescheid (Verzollungsnachweis aus NL) nur einseitig ist und hieraus keine Verzollung hervorgeht. Deshalb kann von dem deutschen Zoll keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden und ich müsste für das Fahrzeug neu Einfuhrsteuer bezahlen. Die Zollbehörden in NL haben den Vorgang nicht mehr im System da zu viele Jahre vergangen sind.
Meine Frage ist nun, ob es einem deutschen Händler überhaupt erlaubt ist den Wagen zu verkaufen bzw. ob es sich damit geklärt hat, da ich den Wagen bei deinem deutschen Händler gekauft habe und dieser zwangsläufig MwSt. bzw. Einfuhrsteuer zahlen muss und ich nun dafür nicht haften kann?
Danke für Antworten....
Mit freundlichen Grüßen
Max
Einfuhrsteuer KFZ - Sagitta - ZOLL
17. Februar 2017
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Frage vom 17. Februar 2017 | 14:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einfuhrsteuer KFZ - Sagitta - ZOLL
#1
Antwort vom 20. Februar 2017 | 09:17
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 717x hilfreich)
Hat man bei dem Händler mal nachgefragt, dieser sollte Unterlagen bis vor 10 Jahren eigentlich noch haben.
Und jetzt?
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