Einfuhrumsatzsteuer Zoll nach 7 Jahren

4. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
gorius
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einfuhrumsatzsteuer Zoll nach 7 Jahren

Habe ein Problem mit dem lieben Zoll.
Das Hauptzollamt meines Vertrauens will von mir
Einfuhrabgabenbescheide für über 200 Ebay Käufe aus
den Usa haben. Alles waren Privatkäufe und der größte Teil wurde
von mir versteuert, allerdings habe ich aus den Jahren 2003-2005 keine
Belege mehr und leider auch aus den Folgejahren fehlen mir sehr viele.
Problematisch ist dabei auch, da ich 3 mal umgezogen bin und teils
Postverzollung vorgenommen habe, bzw. die Sachen in Frankfurt verzollt wurden.

Kann der Zoll das verlangen nach so einer langen Zeit.
Die haben auch viele Positionen mit aufgelistet, die ich nie bezahlt habe
und die dementsprechend auch nicht eingetroffen sind.

Hat jm. evtl. ähnliches erlebt, oder eine Idee wie man an die alten Belege rankommen kann. Beim Zoll selber ist es nicht möglich nach Absender, oder Empfänger zu suchen.

Für Hilfe oder Anregungen bin ich dankbar

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3497x hilfreich)

Verjährungsfristen:

1) Nacherhebung = 3 J. (Art. 221 Abs. 3 ZK)

2) bei strafbarer Handlung (z.B. Einfuhrschmuggel) = 10 J. (Art. 221 Abs. 4 ZK iVm § 169 Abs. 2 Satz 2 AO )

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