Eingangs-Rechnung ohne Ausgangs-Rechnung

23. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
bigtimer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingangs-Rechnung ohne Ausgangs-Rechnung

Hallo,

ich war im Jahr 2005 und im Jahr 2006 selbstständig im Bereich der Telekommuniokation (Grosshandel mit Handys). Im Jahr 2005 hatte ich 450 Handys bei einem Händler bestellt. Diese wurden allerdings von einer Person unter meinem Namen abgeholt und auch in bar bezahlt. Die Person, die diese Geräte abgeholt hat, hat sich als ich ausgegbeen. Derzeit wird bei mir das Jahr 2005 vom FInanzamt geprüft und das Finanzamt will wissen wieso ich für diese 450 Handys keine Ausgangsrechnung habe. Da die Rechnung auf mich ausgestellt worden ist und der Händler diese auch nicht storniert hat, hat mein Steuerberater die Vorsteuer dieser Rechnung natürlich als Vorsteuer mit angegeben (bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Einkommenssteuererklärung). Nun würde ich gerne wissen ob das FInanzamt die Rechnung als meine Einkaufsrechnung (samt geleisteter Vorsteuer) anerkennen wird obwohl ich zu dieser keine Ausgangs-Rechnung besitze und die Handys auch niemals selbst erhalten habe. Sollte das Finanzamt diese nicht als meine Einkaufsrechnung anerkennen, habe ich ein großes Problem, da die Vorsteuer sehr hoch war und ich nicht in der Lage wäre diese Vorsteuer zu zahlen. (Mein Gewinn wäre dann viel höher und ich müsste nachträglich viel Geld zahlen).
Würde mich sehr freuen wenn ihr mir irgendwie weiter helfen könntet. Bin zur Zeit am verzweifeln.

Vielen Dank im Voraus.

MfG

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 338x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
bigtimer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Handys wurden von einer unbekannten Person unter meinem Namen (die Person hat sich als ich ausgegeben) abgeholt und auch in bar bezahlt. Die Rechnung ist auf meinen Namen ausgestellt. Somit habe ich eine Einkaufsrechnung für 450 Handys jedoch habe ich keine Verkaufsrechnung da sie jemand fremdes unter meinem Namen abgeholt hat. Der Verkäufer hat die Rechnung an mich ausgestellt.

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#3
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 338x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2039x hilfreich)

falche, ungezahlte Rechnung steuerlich geltend machen ?
> Sieht leider wie eine Absicht aus. Denn wie
kommt man dazu, wo hat man diese Rechnung geheftet ?

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#5
 Von 
bigtimer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal Danke für schnelle Antwort. Wie wäre denn die Rechtslage wenn mein damaliger Geschäftspartner (stiller Teilhaber) die Handys unter meinem Namen abgeholt hat ? (was vermutlich auch der Fall ist). und wie wäre die Rechtslage wenn ich die Handys bereits im Voraus in bar bezahlt hätte jedoch trotzdem Sie jemand abgeholt hat allerdings ohne zu bezahlen ? Wäre dies besser für mich und würde das Finanzamt dann diese Rechnung als meine Eingangs-Rechnung anerkennen ?

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#7
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 338x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 73x hilfreich)

Wie kann man eine derart hohe Rechnung seinem Steuerberater einreichen und wissentlich dann die Vorsteuer kassieren, wenn man genau weiss, dass die Handys nicht von einem selbst bezahlt wurden und nicht durch die eigene Person weiterverkauft werden?

Das ist glasklare Steuerhinterziehung!!! Das gibts auch hinbiegen mehr! Korrigieren Sie ganz schnell die entsprechenden USt-Erklärungen durch eine Selbstanzeige, Sie Betrüger!

-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2039x hilfreich)

Man habe als Steuer-Ahnungsloser alle Unterlagen dem Steuerberater zur Erstellung der Steuererklärung übergeben.
... und der Steuerberater habe wohl falsch gebucht.
Die *gekaufte* Händies müsste ewig im Bestand sein bzw. würden regelmäßig wegen Modellauslaufs als unverkäufliche abgeschrieben.

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#10
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 73x hilfreich)

Ist klar. Und als die Rechnung über gekaufte Handys - die man weder gekauft noch bezahlt hat - ins Haus geflogen kam, dachte "man" sich: och ja, nette Rechnung, gebe ich mal meinem Steuerberater??? Statt: Damit gehe ich zum Anwalt, denn hier läuft ein krummes Spiel???

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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