Einkommenerklärung 2005 Drei Fragen !!!

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Maik890
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 13x hilfreich)
Einkommenerklärung 2005 Drei Fragen !!!

Tag !!!! Ich wollte jetzt meine Steuerklärung für 2005 Machen

Jetz ein paar kurze fragen die mir hoffentlich jemand beantworten kann ???

1. Bis wann muss ich Erklärung für 2005 einreichen ?????

2.Habe im jahr 2005 bis Monat 6 Hart4 bekommen muss ich darüber belege mit einrichen oder einfach angeben das ich Hart4 bekommen habe .

3. Wurde einen Monat auf Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet Lohnsteuerkarte zu spät abgegeben )muss ich das angeben oder sehen die das Automatisch .

4 .Ich habe keinerleih Versicherungen oder Bausparvertäge usw was kann ich ausser Fahrkosten Arbeitsklamotten Pauschale noch absetzen ?????

MFG




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 134x hilfreich)

Wenn keine Pflichtveranlagung vorliegt, kann 2005 bis Ende 2007 abgegeben werden. Hartz IV wird steuerlich nicht erfasst, damit das Finanzamt nicht nachfragt, was Sie in dieser Zeit für Einnahmen hatten, kann es sinnvoll sein, den Hartz IV Bescheid beizulegen.

Die Abrechnung über Steuerklasse VI hat entweder der Arbeitgeber wieder rückgängig gemacht oder aber zumindest findet sich alles in der Lohnsteuerbescheinigung.

Absetzungen sehe ich bei Ihnen Verhältnisse keine weiteren, als die von Ihnen bereits genannten.

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#2
 Von 
Maik890
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die schnelle antwort !!!!

Jetzt noch eine frage die bereits von mir genanten sachen ausser das ,Kilometer Geld das sind ja nur Pauschalen wenn ich keine Kassenbongs habe oder ??Kriege ich den die einbezahlte Lohnsteuer voll wieder ??? ups das waren ja schon 2 Fragen !!!!!!!!!

MFG

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#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 73x hilfreich)

Dazu müsste man wissen, wie hoch dein steuerlich relevantes Einkommen ist. Liegt es unter 7664 Euro, kommt alles zurück. Liegt es darüber, muss gerechnet werden.



-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50034 Beiträge, 17528x hilfreich)

Die Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bekommt man grundsätzlich und zwar unabhängig davon, wie man zur Arbeit tatsächlich gekommen ist.

Dafür benötigt man daher auch keine Belege.

Ob Du alle Steuern zurück bekommst, hängt davon ab, wie hoch Dein Gesamteinkommen in 2006 war.

Die Grenze, bei der man in Steuerklasse 1 alle Steuern wieder bekommt, liegt aufgrund des Grundfreibetrages (7.664€) und zusätzlicher Pauschalbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben bei etwa 10.800€ im Jahr. Wenn Du darunter liegst, dann bekommst Du auch ohne jeglichen Nachweis von weiteren Werbungskosten und Sonderausgaben alle Steuern zurück.

-- Editiert von hh am 08.01.2007 09:36:28

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