Einkommensgrenze Kindergeld überschritten !!

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Gerdchen163
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)
Einkommensgrenze Kindergeld überschritten !!

hallo
unsere tochter ist in der ausbildung. aktuell im 2. lehrjahr als industriekauffrau. nun ist ihr gehalt abzüglich der sozialversicherungen und der werbungskostenpauschale ca. 300 euro über dem höchstsatz von 8004 euro in 2011. habe jetzt mal fahrtkosten zur arbeit bzw. berufsschule gegen die werbungskostenpauschale gerechnet , aber liege damit noch ca. 30 euro unter der pauschale. was kann ich noch geltend machen , um weiter kindergeld zu bekommen ?? spezifische berufsbekleidung gibt es hier ja nicht , kontoführungsgebühren sind ja nur mit 16 euro anzugeben.
gerd


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10 Antworten
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#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Mit der Frage bist du aber etwas spät dran!
Du brauchst z.B. werbungskostenrelevante Belege von 330 Euro aus dem letzten Jahr. Das geht, wenn alles brav gesammelt wurde, nicht mehr auf legalem Weg.
Ein Hinweis: Wenn deine Tochter zwecks Training für die Ausbildung einen PC gekauft hätte und dieser so um die 350 Euro gekostet hätte (jedenfalls weniger als 410) und sie ihn auch ausschließlich für die Ausbildung nutzt, dann hättest du da den passenden Beleg. HAt vielleicht jemand im Bekanntenkreis seinen PC deiner Tochter verkauft und ihr habt das nur nicht mitbekommen?
Ansonsten gibt es ein paar Möglichkeiten der Altersvorsorge etc, mit denen man das betrachtete Einkommen drücken kann,a ber die häten alle spätestens im Dezember abgeschlossen werden müssen. Ich verstehe ja, dass man mal etwas übersieht, aber wie kann man das Ganze Ende Dezember noch nicht absehen und am 3. Januar dann schon wissen?!?!?!?!?!

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#2
 Von 
Gerdchen163
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo
danke für die antwort, aber es geht um 2011. ich habe für 2011 eingereicht und das amt hat mitgeteilt, dass mir kein kindergeld zusteht. also habe ich das ganze jahr zeit. nur dann bekäme ich das geld erst nächstes jahr rückwirkend und ich hätte es lieber jetzt jeden monat.
gerd

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Braucht Deine Tochter evtl. noch irgendwelche Fachbücher oder vielleicht sogar einen PC für ihre Ausbildung? Den Betrag von 300€ bekommt man doch schon mit wenigen Fachbüchern schnell zusammen.

Diese Dinge müssen natürlich auch tatsächlich angeschafft werden, um entsprechende Rechnungen vorlegen zu können. Bei einem PC ist zu beachten, dass dieser über 3 Jahre abzuschreiben ist.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Na ja, es kommt auf den Preis des PCs an. Bis 410 Euro (oder so ähnlich, müßte ich mal nachsehen) kann sofort geltend gemacht werden. Aber das wird wahrscheinlich nur bei der rückwirkenden betrachtung etwas, und hier geht es ja darum, die Vorausschau bereits genügend zu drücken.

Plant deine Tochter bereits eine Altersversorgung? Das ist vielleicht etwas früh, aber es gibt ein paar Arten, welche das Einkommen für diese Kindergeldarie drücken. Wenn sie für 30 Euro pro Monat riestert und deswegen die 184 Euro bekommt, kann das doch durchaus lohnend sein. Bevor ihr da etwas abschließt, solltet ihr aber auf jeden Fall nachfragen, ob das einkommenmindernd (fürs Kindergeld, nicht für die Steuer) gerechnet wird. Und wenn ihr euch sowieso sicher seid, am Ende des Jahres die 8004 zu unterschreiten, muss man sich das ja auch wieder überlegen.

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Uuups, sorry, Riestern war es nun gerade nicht.
Azubis habenein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge über die sogenannte Entgeltumwandlung. Und diese Entgeldumwandlung mindert das Steuerbrutto (da vom Bruttogehalt gezahlt). Damit kommt ihr drunter.
Auch der betrieb spart damit Sozialleistungen, ist also vermutlich nicht uninteressiert. Einfach mal nachfragen im Personalbüro...
Und dann das neue Monatsbrutto der Kindergeldstelle mitteilen.

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#6
 Von 
Gerdchen163
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

also sie hat bisher eine riesterrente und eine private rentenversicherung. diese beiden zählen glaube ich nicht. aber das mit der entgeldumwandlung hört sich schon besser an. da sie keine lohnsteuer bezahlt , hat sie dann weniger netto , wie jetzt ??
gerd

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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Google einfach mal Entgeldumwandlung und Betriebsrentengesetz, da stehen die Grundlagen.
Ich gehe bei einer angehenden Industriekauffrau davon aus, dass der Betrieb nicht soooo klein ist und dementsprechend ein Personalbüro hat. Da erfährt sie die vom diesem Betrieb dafür festgelegten Möglichkeiten.
Wenn der Betrieb nichts festgelegt hat, kann man prüfen, ob sie ihre besteheende Riesterrente nutzen kann (das weiß dann der Rentenanbieter), aber der erste Schritt ist das Personalbüro. Selbst wenn die Riesterrente möglich wäre, muss der Arbeitgeber das nicht machen, wenn er eine andere Möglichkeit bietet.

-- Editiert am 06.01.2011 08:31

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#8
 Von 
guest-12312.02.2011 04:25:27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weiß, beinhaltet das neue Steuergesetz ab 2011, dass die Überprüfung von Einkommen des Kindes entfällt, solange es in Ausbildung und unter 25 ist.
Bitte mal googeln unter Steuervereinfachungen 2011-Einkommensprüfung bei Kindergeld.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12312.02.2011 04:25:27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier steht es:

http://www.wiwo.de/finanzen/galerien/geplante-steuervereinfachungen-1479/4/kindergeld-freibetraege.html

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#10
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Der Wegfall der Einkommensprüfung ist bisher nur eine Gesetzesentwurf. Zudem gilt er voraussichtlich erst ab 2012.

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